Zitat:
Zitat von robo24
Die daraufhin vorgezeigte 360° Leuchte ohne BSH Zulassung wurde uns mit der Bermerkung "immer die zugelassenen Lichter dabei haben zu müssen" zum Verhängniss bzw. dem 20 Eurosenschein.
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Das ist ja der Punkt.
Die Beleuchtung war nicht zugelassen und damit war der Zwanni fällig
Dann besser gar keine Beleuchtung dabeihaben (und das dann natürlich nur tagsüber und bei guter Sicht)
(So hab ichs jedenfalls im Führerscheinlehrgang "See" gelernt)
Ich habe übrigen auch keine BSH-zugelassene Beleuchtung
Dabei kam schon mal die Überlegung die Lampen abzudecken, wen ich auf deutschen Seeschifffahrtsstrassen unterwegs bin