Moin,
also ich will hier niemanden für dumm verkaufen oder sonst etwas, ich stütze mich nur auf ein Erlebnis im letzten Jahr bei dem und die WasPo im Zingster Bodden, auf einem 6,50 GFK-Boot, nach unserer Beleuchtung fragte.
Die daraufhin vorgezeigte 360° Leuchte ohne BSH Zulassung wurde uns mit der Bermerkung "immer die zugelassenen Lichter dabei haben zu müssen" zum Verhängniss bzw. dem 20 Eurosenschein.
Kann sein das wir in dem Fall mal wieder "Beamtenhörig" waren, aber nach dem Motto "Augen zu und durch" haben wir die 20 Euros bezahlt und sind abgedampft.
Und darum machte ich auch gleich diese Anmerkung, wenn es nicht stimmt möchte ich mich, für die Verbreitung von Halbwissen, in aller Form entschuldigen
edit:obwohl das mit der Enschuldigung überlege ich mir vielleicht noch mal.
Zitat:"Positionslaternen an Bord müssen ständig und gebrauchsfertig mitgeführt werden."
Steht so im Lehrbuch SBF-See
Puh hab ich den Zwanick doch nicht umsonst(!) gelöhnt