Zitat:
Zitat von OLKA
Hat er doch geschrieben, Christian.
Und
damit hat er auch irgenwie recht: Wenn Lichter dann die vorgeschriebenen bzw. zugelassenen.
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Lies es bitte richtig - auf Seeschifffahrtsstraße müssen nicht
immer die vorgeschrieben Lichter geführt werden. Ausnahmen sind Verkehrstrennungsgebieten. Dort sind ausschließlich Fahrzeuge mit Lichterführung zugelassen. Auch am Tage bei guter Sicht.
Gruß Christian
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Gruß Christian
Es gibt keine dummen Fragen, nur Menschen, die dumm sterben.
Wer böse Worte unausgesprochen herunterschluckt, kann sich nicht den Magen verderben.