Zitat:
Zitat von robo24
Kann ein derartiges Fahrzeug nicht mindestens das weiße Rundumlicht führen darf es nachts und bei verminderter Sicht nicht fahren.
Ausnahme:Bei einem Notfall muß nur eine Leuchte mit weißem Licht mitgeführt werden die bei der Gefahr eines Zusammenstosses zu zeigen ist."
|
Hat er doch geschrieben, Christian.
Und
Zitat:
denk auch dran, das auf Seeschifffahrtsstraßen immer die vorgeschriebenen Lichter zu führen sind
|
damit hat er auch irgenwie recht: Wenn Lichter dann die vorgeschriebenen bzw. zugelassenen.