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Alt 12.07.2005, 21:47
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Zitat:
Zitat von robo24
Kann ein derartiges Fahrzeug nicht mindestens das weiße Rundumlicht führen darf es nachts und bei verminderter Sicht nicht fahren.
Ausnahme:Bei einem Notfall muß nur eine Leuchte mit weißem Licht mitgeführt werden die bei der Gefahr eines Zusammenstosses zu zeigen ist."
Hat er doch geschrieben, Christian.

Und
Zitat:
denk auch dran, das auf Seeschifffahrtsstraßen immer die vorgeschriebenen Lichter zu führen sind
damit hat er auch irgenwie recht: Wenn Lichter dann die vorgeschriebenen bzw. zugelassenen.
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