Mal ein Zitat in DE vom TÜV Süd zum Thema H- Kennzeichen:
Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durhgeführt wurden, sind auch zulässig.“
Aber das Fahrzeug eh bei der richtigen Werkstatt mit TÜV ist, unbedingt dies mit dem TÜV Prüfer durchsprechen, z.B. Solaranlage ist kontraproduktiv für H-Kennzeichen.