Hier wird aber ganz schön in trübem Wasser gefischt!
Was es mit der Anmerkung in Feld 22 auf sich hat, steht doch ganz explizit in
Um Links zu sehen, bitte registrieren (Massen und Abmessungen) in Anh. I unter Teil A Nr. 2.7.2.2.
Danach erhöht sich nicht die zGM, sondern die in Feld F.1 genannte (und unveränderte) zGM darf im Hängerbetrieb überschritten werden! Allerdings nur in "Mitgliedsstaaten, in denen die Straßenverkehrsordnung dies erlaubt". Es gilt auch nur bis Tempo 100, und der Reifendruck ist um 0,2 bar zu erhöhen.
Es würde auch keinen Sinn machen, dass sich bei einem 3,5t Transporter (mit Zulassung als Nutzfahrzeug, also Klasse N1), die zGM im Hängerbetrieb erhöht. Denn mit 3,6t wäre es dann ein N2 Fahrzeug...