Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 18.02.2005, 12:52
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
Treuesterne:
 
Registriert seit: 29.08.2003
Beiträge: 14.885
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hallo Xaver,

so ist es richtig, Vermerk des Versicherungsrisikoübergangs an den Käufer bei Übergabe mit Pflicht zur Ummeldung binnen x-Tagen im Kaufvertrag miteinsetzen und davon eine Kopie an die Zulassungsstelle, das der Trailer einen neuen Eigentümer hat.

Du behälst das Original des KV mit Vermerk, das der Käufer das Ganze am X-Tag mit x-Uhrzeit übernommen hat mit Gegenzeichnung, und auch ordentlich bezahlt hat. Auf der Kopie des KV für den Käufer quittierst Du, das er bezahlt hat für den Käufer.
Mit Zitat antworten