Hallo Xaver,
wenn der Trailer die alte Zulassung hat (Grüne Nummer mit TÜV Wapperl) kannst Du diesen ruhigen Gewissens dem Käufer mitgeben, denn der Trailer ist über seine Zugfahrzeug-Haftversicherung zumindest bei der Überführung versichert.
Aber es schadet nicht, wenn Du im Kaufvertrag ausdrücklich darauf hinweist, das das Versicherungsrisiko ab dem Zeitpunkt der Übernahme auf den Käufer übergeht, und dieser verplichtet ist den Anhänger unverzüglich in den nächsten Tagen umzumelden.
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