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Alt 12.03.2017, 15:30
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Boot Infos

Dann dürfte ich nach deiner aussage selbst mit dem SRC nicht in Deutschland dieses gerät dabei haben .

Grund wäre , weil das gerät kein zugelassenes Seefunkgerät ist .Kann man als solches auch nicht zulassen weil das Gerät ja ein Binnengerät ist und keine mmsi dafür eingerichtet werden kann.

Ich weiß ,dass es kein seefunkgerät ist. ich will es auch nicht dazu machen.Ich meinte ob ich rechtlich als seefunkanlage abgegolten bin weil ich kanal 16 habe. dann kann ich erst belangt werden. ich bin nur anderer meinung ,dass dieses gerät illegal auf meinen boot ist sobald ich auf dem meer bin. genau dieser meinung ist der mann vom wsv auch.
Ich habe gerade nochmal die frage per mail an den Herren des wsv gestellt. Ich hoffe er antwortet mir morgen. dann werde ich weiter berichten . nur sei mir nicht böse, aber momentan glaub ich den herren vom amt einfach mehr als dir. Ich hatte erst in bonn angerufen und die zuständige stelle sitz in bremen. dort hab ich den Mann der zuständig ist angeschrieben . den namen werd ich öffentlich jetzt nicht schreiben . die Bundesnetzagentur juckt nicht welche Zeugnisse ich habe. die sind für die zuteilung zuständig und andere gesetze . welche funkzeugnisse ich habe überprüfen die nicht und verfolgen die auch nicht. ich hatte meine zuteilung vor dem Zeugnis . wuste die netzargentur auch.
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Gruß Christian

Geändert von mini (12.03.2017 um 15:38 Uhr)
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