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Alt 08.03.2017, 22:57
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Boot Infos

Was Meinst du daraus jetzt was hier zutreffen würde? Ich Nehme Nicht am Seefunk teil mit einem seefunkgerät. Ich nehme Am binnenfunk teil der im bereich 1-2 ein Mischgebiet ist wo beide gelten.


Binnen:
In einer Schiffsfunkstelle sind eine oder mehrere Schiffsfunkanlagen zur Teilnahme am Binnenschiff- fahrtsfunk vorhanden. Schiffsfunkstellen können auch auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1 und 2 verwendet werden (SeeSchStr).
Für die Beaufsichtigung einer Schiffsfunkanlage ist ein UBI bzw. für den Binnenschifffahrtsfunk aner- kanntes Seefunkzeugnis erforderlich. Zur Aufsicht muss sich eine Person mit entsprechendem Funk- zeugnis an Bord be nden.
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Gruß Christian
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