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Alt 02.12.2016, 09:03
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Zitat von nuernberger-1 Beitrag anzeigen
...wundert mich nicht wenn manche das Recht in die eigenen Hände nehmen. Könnte schon wieder ko.....!
Mache das. Meistens geht es einem dann besser.

Spaß beiseite.
Wenn sich der Eindruck des Ärgers gelegt hat, dann reagiert man wieder normal.
Bei uns haben die Einbrecher mal eben zwei Zäune und die komplette Elektroanlage des Gartens lahmgelegt, da sie einen massiven Kurzschluss produziert haben als sie die Kabel rausgerissen haben.
Beim Nachbarn zählt das Ganze vermutlich als Einbruchschaden. Über unser Grundstück wollten sie sich aber, so wie es aussieht, nur zurückziehen. Am Ende sind sie wieder über die hinteren Grundstücke, dahinter ist Wald, verschwunden. Damit ist es bei uns nur ein Vandalismusschaden.
Die Zeche zahlen wir wohl selbst. Mal sehen.

Gehen wir das Ganze mal pragmatisch an.
Soweit jemand auf Unterlassung klagen möchte, dann kann er das machen, stellt sich dann aber praktisch selbst.
Eine Klage wegen Verleumdung scheitert letztlich daran, dass er wegen Einbruchs (Versuch) verurteilt würde. Da reicht ein einfacher Blick auf die Tatbestandsmerkmale des § 187 StGB.
Übrig wäre ein Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild, wobei der Täter immer noch bei der Sachbeschädigung fotografiert wurde. Der Spaß kostet damit allenfalls die berühmten Peanuts, die sich die Nachbarn hier mit Freude teilen.
Wir (selbst) haben hier übrigens drei Einbruchversuche in den letzten drei Jahren sowie drei Diebstähle aus Garage und Schuppen. So langsam reicht es.

Soweit das Foto fertig ist, geht das Ganze an die Pressestelle der Polizei und dann weiter an die Zeitung. Wir haben beste Kontakte.
Vielleicht wird der Mann dann durch Zufall identifiziert, vielleicht auch nicht.
Zumindest wird damit erreicht, dass die Leute wachsamer sind und das ist auch schon einmal etwas.

VG

Andreas
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Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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