Zu den Gefälligkeiten:
Man muss schon mal bedenken, dass bei einem Polizisten, der jemanden eine Gefälligkeit erweist ein Amtsmissbrauch entstehen kann, was letztlich den Jobverlust bedeutet.
In Zeiten von Handys und anderen Beweismöglichkeiten wird sich kein Polizist aus soetwas einlassen.
Ebenso muss man sich bewußt sein, dass ein Vorschlag an einen Polizisten, eine Gefälligkeit zu erweisen, durchaus als Anstiftung zum Amtsmissbrauch gewertet werden kann und deshalb auch strafbar für den Anstifter sein kann.
Solche Geschichten also, mag es eventuell früher gegeben haben, aber wenn jemand behauptet, dies sei in letzter Zeit passiert, kann ich das auch nur als Lügengeschichten abtun.
@Alex: Und wenn du schlau bist, wirst du das auch bestätigen ;-)
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