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Alt 20.09.2015, 21:24
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Zitat von tommyC3 Beitrag anzeigen
Das war richtig schön hingepfuscht mit Spachtel und Glasfasermatten...

War ein Privatkauf - der Verkäufer wird sich wahrscheinlich auf dumm stellen und davon natürlich nix gewusst haben. Werd das trotzdem mit meinem Anwalt mal morgen erörtern.
Dem Verkäufer bekannte und damit, wenn nicht angegeben, arglistig verschwiegene Mängel sind nicht vom Ausschluss der Sachmängelhaftung erfasst.
Dazu gibt es diverse OLG und BGH-Rechtsprechung.
Faules Holz ist eine Sache aber Glasfasermatten sind wohl nicht original.
Damit ist nachgewiesen, dass der Voreigentümer (oder derjenige davor) nicht fachgerecht Hand angelegt hat.
Der Voreigentümer kommt nur aus der Sache heraus, wenn er Unkenntnis nachweisen und die Sache auf einen weiteren Voreigentümer schieben kann.
Dumm stellen allein wird ihm nichts nützen.
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Viele Grüße von der Ruhrmündung

Andreas
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