Wenn der Skipper mit Bootsführerschein nicht mit an Bord ist, dann heißt das Fahren ohne Führerschein für den Sohn. Da kann sogar das Boot beschlagnahmt werden!
Ansonsten wenn er mit an Bord gewesen wäre, trägt er weiter die Verantwortung für das Boot und er kann nach belieben den Rudergänger wählen. Allerding ist zu schnelles Fahren im Bereich unter 200-300 m oder auch im Hafen ein sehr ernstes Vergehen und HR versucht diesem Übel besonders in den letzten Jahren entgegenzutreten. Da sollte der Skipper schon selber das Boot steuern, da ihm die strengen Vorschriften bekannt sein müssen.