Zitat:
Zitat von DschungisKahn
weil das Rib nicht im Wasser war, sondern durch die Luft flog - wofür es nicht verwendet werden soll, weil es bauartbedingt nicht dafür ausgelegt ist (hat keine Flügel, es ist also ein Nicht-Flügler, also ein Nur-Schwimmer), wird die Sache am Bootsführer hängen bleiben und sein Vermögen kann weg sein.
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Moin,
das halte ich aber für sehr konstruiert.
Zunächst wäre, aus meiner Sicht, der Veranstalter in der Pflicht. Ob der Haftungsausschluss juristisch überhaupt belastbar ist, wird im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Den Bootsführer wird man erst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit drankriegen. Wenn er als Mitarbeiter des Veranstalters den Auftrag erhalten hat, diese Manöver zu fahren, bin ich gespannt wie ein Gericht entscheiden wird.