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Alt 28.02.2015, 13:41
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Zitat von fred_sonnenschein Beitrag anzeigen
Es ist doch ganz einfach:
Wenn ich mit meinem Trailer nach HR fahre muss ich mich erkundigen
welche gesetzlichen Bestimmungen in Slowenien und HR gelten.
Es ist dabei eigentlich ziemlich egal was du zu Hause darfst und was nicht.

.
So isses wohl! Bloß wo erkundige ich mich für D?
Hinweis des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz (Kopie des Textes von deren Homepage - dort kommt man hin wenn man die "Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. Ausnahmeverordnung zur StVO)" aufruft):
HINWEIS:
Bitte haben Sie Verständnis, dass die Erteilung von Rechtsauskünften oder die Unterstützung in Angelegenheiten der individuellen Rechtsverfolgung durch die Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nicht zu den Aufgaben eines Ministeriums gehören. Die Rechtsberatung ist Aufgabe von Rechtsanwälten, Notaren und anderer, dazu besonders befugter Personen und Stellen.


Ich kann fast alle Bestimmungen einhalten! Nur den Aufkleber gibt es für niemanden in Europa außer den Deutschen, da er von der Zulassungsbehörde ausgestellt wird. Also darf niemand außer ein paar Deutschen (nur die mit Pickerl) in Deutschland mit Anhänger 100 fahren? In Resteuropa sind die Regeln pro Land für alle Lenker im Land gleich (ob Einheimischer oder nicht), nur offenbar in D nicht?!

Das mit dem Aufkleber war meine Frage!

Bernhard
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