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Zitat von wast
Hallo
Anwalt !
Dem Verkäufer eine Frist setzen. Dann eine Nachfrist und dann vom Kauf zurücktreten.
Nicht Zodiac ist dein Vertragspartner sondern der Verkäufer des Bootes.
Ich hatte im Jahr 2000 an meinem neuen Futura 2 einen Mangel ( Naht gerissen ). Der Händler meinte, Boot muß zu Zodiac Frankreich geschickt werden. Als ich nichts mehr hörte, 3 Wochen, fuhr ich zum Händler zum Nachfragen. Da lag mein Boot immer noch bei ihm in der Halle. Da platzte mir der Kragen und ging zum Anwalt.
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Genau Mängelrüge Frist setzen, und Wandlung anfordern!!!! Hab schon drei Prozesse gewonnen einen mit Schlauchboot einen mit Motorrad und einen mit Körperverletzung und Schmerzensgeld, zahlt sich immer aus ein Anwalt.
In Österreich die Ak ist kostenlos stellt dir einen Anwalt usw.