Zitat:
Zitat von fma
Hallo Freunde,
dies wurde mir heute von einem Bekannten erzählt. Er wusste aber nicht mehr wo er es gelesen hat oder ob es nur bestimmte Länder betrifft.
Hat von Euch schon jemand sowas gehört ?
Ich bin so seit 3 Jahren in D,A und HR unterwegs gewesen, bisher ohne Probleme.
Viele Grüße.
Frank
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Dein Bekannter ist nicht gut informiert! Das kommt auf das WOMO an, denn es muß für diese Kombination die nötige Ausrüstung haben und in der ABE eingetragen sein mit den zulässigen Gewichten.
Die Abnahme läßt der Hersteller/Händler des WOMOs, bei dem gekauft/bestellt wird/wurde, in die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis in D) eintragen durch die TÜV Abnahme.
Oder es wird nachgerüstet, dann muß es durch eine zusätzliche TÜV Abnahme in D zugelassen werden.
Wenn Du Zweifel an Deiner Ausrüstung bzw. Zulassung hast, dann fahre doch bitte bei Deinem örtlichen TÜV vorbei, dort kann Dein WOMO überprüft werden. Vielleicht fährst Du bereits seit längerer Zeit mit einer nicht zugelassenen Ausrüstung rum?