Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 27.03.2012, 22:55
Honky Honky ist offline
Kroatienfan
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.03.2009
Beiträge: 478
abgegebene "Danke": 0


mal abgesehen davon das du eventuell mit deinem führerschein nicht befugt bist so ein gespann zu fahren geht es dem verkehrsamt überhaupt nichts an womit du deinen anhänger ziehst.
ich habe den grauen lappen bekommen und nur die klasse 3.
also 7,49 tonnen erlaubt.plus anhänger(einachsig)7,49 tonnen-also fast 15 tonnen.
gefahren habe ich unter anderen einen renault 7,49 t mit doppelkabine und 6 meter pritsche sowie einen 7,49 tonnen tandemanhänger mit 6 meter pritsche.
alles erlaubt.
nach meiner umschreibung auf plastik darf ich nur noch 12 tonnen bewegen allerdings jetzt auch drehschemelanhänger bewegen.
interessant beim treckerfahren mit schwarzem kennzeichen.
die länge ist nirgends definiert.maximallänge in d schon.
wenn du keinen bock auf gesabbel beim amt hast sage einfach du fährst pajero.
manchmal glaube ich auf dem v-amt arbeiten nur kanisterbläser.
gruss andreas.
P.s.wenn die auf dem amt weiter rumzicken lass dir die gesetzeslage doch einfach von denen mal schwarz auf weiss zeigen.
freue dich schon einmal auf die schweissperlen
Mit Zitat antworten