Hallo zusammen,
aus gegebenem Anlass habe ich mal versucht Informationen zum Thema Dachlast zu bekommen:
Quelle 1: Deutsche Polizei
Solange der Tatbestand der Verkehrsgefährdung nicht gegeben ist (z.B. durch unsachgemäße Befestigung oder Überschreitung von Überhängen/Breite/Höhe) und das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten wird, besteht für die Deutsche Polizei kein Handlungsbedarf :schlaumai .
Quelle 2: Versicherung
Sollte grobe Fahrlässigkeit vorliegen kann der Versicherungsnehmer regresspflichtig gemacht werden. Grob fahrlässig könnte es sein, wenn z.B. die Dachlast 50kg beträgt und das Dach mit 150kg beladen wird.
Aber der Begriff 'grob Fahrlässig' sei auslegbar :hä: .
Viele Grüße
Stefan
Um Links zu sehen, bitte registrieren