E zu B
Ich weiss jetzt nicht, ob das hier klar zum Ausdruck gekommen ist.
Auch in Deutschland sind die Führerscheine nicht unendlich gültig.
Dies gilt derzeit nur für den 3 er, äh jetzt heißt das ja B.
Zusatzführerscheine wie z. B. LKW mit Anhänger also C, E
bedürfen zum 50. Lebensjahr einer ärztlichen Untersuchung
und Eintrag im Landratsamt.
Auf den alten grauen Lappen steht da logischerweise nix. Da ich
letztes Jahr den "alten Grauen" auf dem ich nicht mehr erkennbar bin
gegen einen EU-Führerschein getauscht habe, wurde ich vom netten
Sachbearbeiter darauf aufmerksam gemacht, dass ich ab dem 50.
Lebensjahr zu einer ärztlichen Untersuchung muss, sonst ist nix mehr
mit LKW fahren.
Also aufgepasst.
Gruß Erich
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