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Alt 27.05.2010, 23:34
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Ähh, sei mir nicht böse, aber bei einem unmanövrierfähigen Boot kann man schon von Lebensgefahr oder Gefahr für die körperliche Unversehrtheit ausgehen.
Hallo Berny,

auch wenn ich in so einem Fall immer helfen werde, auch ohne gesetzliche Interpretation, sehe ich das wie Wolfgang:

1. Es kommt auf das Revier an
In einem Strömungsgewässer besteht eher eine Gefahr, am Bodensee (wie hier im Beispiel vom Mirco) besteht erst einmal keine Gefahr

2. Wenn der "Treibstofflose" kein Notsignal gibt (auch Notruf) dürfte keine Notlage vorliegen - nur mit dem Kanister zu wedeln ist kein anerkanntes Notsignal

3. Wenn wirklich eine Notlage vorherrscht (subjektiv oder objektiv wegen aufkommenden Sturm etc.), dann besteht prinzipiell auch keine Abschleppverpflichtung - es würde reichen die Personen abzubergen, aber ich glaube der Skipper ohne Sprit würde sich nicht darauf einlassen

Es ist nicht nett jemanden ohne Sprit nicht zu Bergen, aber dass das prinzipiell eine Straftat ist, kann ich mir nicht vorstellen.

Sonst müsste man bei Motorausfall gleich eine Notrakete zünden. Bei uns gibt es übrigens für so einen Fall extra Schallsignale (4 kurze Töne).
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


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