Einzelnen Beitrag anzeigen
  #55  
Alt 27.05.2010, 23:07
Benutzerbild von Gummizwerg
Gummizwerg Gummizwerg ist offline
Aufblasweltmeister
Treuesterne:
 
Registriert seit: 01.10.2003
Beiträge: 420
abgegebene "Danke": 1

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Naja, ein liegengebliebener Autofahrer ist keiner direkten Gefahr ausgesetzt, ein Boot, welches nicht lenkbar und somit unkontrollierbar ist, eben schon.
Das ist ein kleiner Unterschied....
nene, das Gesetz geht debei nur davon aus, dass direkte Lebensgefahr besteht:

wörtl:

TITEL § 95 Strafgesetzbuch
StGB

TEXT Unterlassung der Hilfeleistung

§ 95. (1) Wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr
(§ 176) unterläßt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des
Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder
Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis
zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung der Hilfeleistung jedoch
den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen,
es sei denn, daß die Hilfeleistung dem Täter nicht zuzumuten ist.
(2) Die Hilfeleistung ist insbesondere dann nicht zuzumuten, wenn
sie nur unter Gefahr für Leib oder Leben oder unter Verletzung
anderer ins Gewicht fallender Interessen möglich wäre.

QUELLE BGBl.Nr. 60/1974
INDEXKZ 24.01.01


Jemanden nicht zu helfen dem der Sprit ausgeht, ist zwar nicht nett, aber auch nicht ungesetzlich!
__________________
lg Wolfgang

"Es gibt viele junge, mutige Piloten, aber wenige alte, mutige Piloten!"
Mit Zitat antworten