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Alt 23.10.2009, 07:44
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KlausB KlausB ist offline
Wieder zerlegbar unterweg
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Zitat:
Mal ne ehrliche Frage, Klaus: Würdest Du es anders machen ????
Ja, so blöd sich das anhört. Solche Fälle habe ich nicht; würde ich auch nicht in dieser Form machen. Ist letztendlich eine ethische Frage.

Das, was heute im Markenrecht abläuft, ist nicht mehr in Ordnung. Da geht es nicht mehr um die Chinesen, die Turnschuhe fälschen.

Genauso wenig, wie ich einen Kinderschänder verteidigen würde.

Dicke (und vielleicht in Bezug auf die stundenmäßige Leistung unberechtigte) Rechnungen stelle ich allerdings auch manchmal. Beispiel: Eine einverständliche Scheidung eines Paares, bei dem beide verdienen, bedeutet ein, zwei lockere Besprechungen, das Verfassen des Scheidungsantrages (mit vorgefertigten Textbausteinen) und eine 15minütige Gerichtsverhandlung. Macht 2.000 Euro... Aber das sieht die Gebührenordnung so vor. Im Gegenzug macht man eine Scheidung von Hartz-IV-Empfängern mit Sorgerechtsstreit, Besuchsrecht, Hausratsverteilung und Vermögensauseinandersetzung, wo man 50 Stunden arbeitet, für 1.000 Euro. In meinem krassesten Fall ging es um einen kaputten Fahrradreifen - sah anfangs nach wenig Arbeit für einen Bekannten aus, deshalb habe ich den Fall übernommen. Am Schluss hatte ich für 50 DM Honorar einen Leitz-Ordner als Akte und habe für jede Seite anwaltlichen Schriftverkehrs, die ich geschrieben habe, ganze DM 0,50 verdient... Es ist, und so will es der Gesetzgeber, eine Mischkalkulation. Reiner Sozialismus: Der "reiche" Mandant zahlt die Rechnung des "armen" Mandanten mit...

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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