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Alt 09.10.2008, 23:10
rotbart
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Zitat:
Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
Hallo,

.......................................
Wenn von "Binnendingsbums" die Rede ist geht es wohl um die Verordnung für die Binnenschifffahrt, und die schreibt eine Beleuchtung nur vor und nach Sonnenuntergang und bei unsichtigem Wetter vor.

Ansonsten muss keine Beleuchtung mitgeführt werden.

Grüße

Harald
Hi
Ja eigentlich ist alles geschrieben, nur hier bin ich im schleudern

Eine Beleuchtung nur VOR und NACH SonnenUNTERGANG

und was ist mit VOR und NACH SonnenAUFGANG

Denn NACH SonnenUNTERGANG eine Beleuchtung fällig ist, dann doch wohl auch VOR SonnenAUFGANG, ABER

ABER es heisst ja VOR und NACH ----- also wirklich verwirrend
: biere:
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