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Positionslichter am kleinem Schlauchboot
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21
09.10.2008, 23:10
rotbart
Gast
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Zitat:
Zitat von
HaraldGesser
Hallo,
.......................................
Wenn von "Binnendingsbums" die Rede ist geht es wohl um die Verordnung für die Binnenschifffahrt, und die schreibt eine Beleuchtung
nur vor und nach
Sonnenuntergang
und bei unsichtigem Wetter vor.
Ansonsten muss keine Beleuchtung mitgeführt werden.
Grüße
Harald
Hi
Ja eigentlich ist alles geschrieben, nur hier bin ich im schleudern
Eine Beleuchtung nur VOR und NACH SonnenUNTERGANG
und was ist mit VOR und NACH SonnenAUFGANG
Denn NACH SonnenUNTERGANG eine Beleuchtung fällig ist, dann doch wohl auch VOR SonnenAUFGANG,
ABER
ABER
es heisst ja VOR und NACH ----- also wirklich verwirrend
: biere: