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Alt 06.10.2008, 18:25
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HaraldGesser HaraldGesser ist offline
Auf- und Abbauer
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Boot Infos

Hallo,

da sind ja nun schon lange Beiträge dazu geschrieben worden. Zuerst sollte man wissen wo denn gefahren werden soll, das ist ja ein rechlich nicht unerheblicher Unterschied.
Wenn von "Binnendingsbums" die Rede ist geht es wohl um die Verordnung für die Binnenschifffahrt, und die schreibt eine Beleuchtung nur vor und nach Sonnenuntergang und bei unsichtigem Wetter vor.

Ansonsten muss keine Beleuchtung mitgeführt werden.

Allerdings steht da nichts von Rundumlicht, Taschenlampe etc.( Was soll die Taschenlampe? Soll ich damit erkennen daß da plötzlich ein Kahn auf mich zuhält? Oder soll der Kahn eine Vollbremsung hinlegen und ein Ausweichmanöver einleiten?)

Wenn es dunkel ist, was in der Regel nicht plötzlich und überraschend kommt, oder unsichtig ( wer fährt schon zum Spaß bei Nebel oder starkem Schneetreiben?) heißt es anlegen und Ende der Fahrt.
So jedenfalls die Bestimmungen.


Grüße

Harald
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