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Alt 09.09.2008, 13:57
Padmos Padmos ist offline
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Gerichtliche Auseinandersetzung

Zitat:
Zitat von HaraldGesser Beitrag anzeigen
Hallo Nick,

bei dem Streitwert und der unklaren Situation würde ich in jedem Fall versuchen eine gerichtliche Lösung zu vermeiden und mit dem jetzigen Besitzer eine kulante Regelung zu finden.
Finanziell kannst Du bei einem Gerichtsverfahren in Anbetracht der zu erwartenden Kosten, auch bei einem Teilerfolg, nur drauflegen. Daß Du zu 100 Prozent vor Gericht Recht bekommst kann man wohl ausschließen, mir würde es jetzt darauf ankommen die Anwaltskosten niedrig zu halten.


Grüße

Harald
...ja, ja. Der gute Harald...was der so alles weiß...

...blöd nur, dass die Klage schon eingereicht ist.

Man könnte, ich schreibe ausdrücklich "könnte", auch hinterfragen, inwieweit die Kosten bei Deinem Vorschlag vielleicht auch mehr werden...

....was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird....

weil:
1. die vorgerichtlichen Kosten bereits angefallen sind.
2. dto für eine Gerichtsgebühr
3. vorgerichtlich gerade KEINE Einigung erzielt worden ist
4. der gute Nick vielleicht auch Gegenrechte geltend machen könnte,
als da wären:
a) Nutzung des Bootes
b) Mängel, verursacht durch den Käufer
5. Die Kosten unter 1/2 vom Verkäufer zum jetztigen Zeitpunkt, selbst wenn noch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden würde, mit ziemlicher Sicherheit auf jeden Fall getragen werden müßten.


...Harald sei mir bitte nicht böse, aber sooo einfach, wie Du es darstellst ist es ganz und gar nicht.

Grüße
Flo

Geändert von Padmos (09.09.2008 um 14:05 Uhr)
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