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Alt 08.09.2008, 20:30
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Alex89 Beitrag anzeigen
Aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Aber ich würde mich dagegen währen!!!

Gruß

Alex

ich würde mich dagegen wehren .

Und die Unwissenheit, die nicht vor Strafe schützt, gilt in der Stvo, im ABGB und sonst wo, aber nicht im ebay.
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