Ich bin kein Jurist, nur meine Meinung: Deine Ware hatte nicht die zugesicherte Eigenschaft - damit ist die ebay-Auktion angreifbar, sogar wenn Du da die Klauseln Gewährleistungsausschluss/Rücknahmeverweigerung etc. drin hattest. Zodiac hat früher auch (z.B. GR's) aus Hypalon gebaut - es hätte also sein können.
Vielleicht kannst Du dem Ersteigerer/Käufer aber etwas für seine Nutzung im Urlaub in Rechnung stellen, wenn Du's zurücknimmst? Geht das auch als Privatmann?
Reinhard
P.S.: Wenn das halbe Jahr rum ist, muss er Dir allerdings nachweisen, dass es auch schon zum Kauftag aus PVC war !!!! (Spässle)
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Ein gerader Kurs ist oft der beste.
Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.
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