Zitat:
Zitat von neandertaler
200 m sind schon ganz schön weit weg vom Ufer und im vielleicht auch noch bewegten Wasser sind zwei Köpfe äußerst leicht zu übersehen.
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Im Abstand von 300 m zum Ufer ist in HR Gleitfahrt verboten. Da gibt's nix dran zu rütteln und mit "rasen" ist bestimmt nicht Verdrängerfahrt gemeint.