Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Das sehe ich etwas anders, aber was solls, bei der Urteilsbegründung gehts ja nicht nur um die Anerkennung in HR, sondern vielmehr um die generelle Anerkennung in anderen Staaten und der damit indirekt verbunde Vergleich mit den MSVÖ-Patenten. Wenns rein um den Nachweis geht, den hätte ja der MSVÖ leicht erbringen können, gings ja um viel Geld bei dieser Sache! Also warum gibts den Nachweis nicht ???
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Nochmal es geht
NICHT um die Anerkennung oder gar um die Vergleichbarkeit, es geht um die Frage ob das Wort
wertlos wettbewerbswidrig war oder nicht.
und um den Beweis anzutreten dass dem so ist
JEDEN von Österreich anerkannten Staat befragen müssen und eine Erklärung beibringen - ein unmöglich Unterfangen.
Dagegen reicht Koller 1 Zeuge der in sagen wir Kasachstan mit diesem Schein Boot fahren durfte, denn ER muß ja keinen Negativbeweis erbringen.
und nochmals geurteilt wurde NUR und AUSSCHLIEßLICH über die Aussage "wertlos" nicht über den Sinn oder Unsinn solcher Scheine.