Zitat:
Zitat von hausmeisterkrause
...mein 43er aus 1997 ist übrigens auch Kat. "B"
Ich habe keine Ahnung, wie das zustande kommt,
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Für ein Boot nach "C" muss nur das Modul A (Sportbootrichtlinie) angewandt werden. Das heißt interne Fertigungskontrollen wenn die harmonisierten Normen eingehalten werden. Dann sind wir wieder bei CE und der Konformitätserklärung.
Bei einem Boot nach B müssen neben den Fertigungskontrollen noch Prüfungen nachgewiesen werden. Modul AA .
Ab 1998 gilt CE für Sportboote innerhalb EU und damit dürfte es der entsprechende Nachweis und die Kosten für die Prüfungen nach Modul AA sein, die für einen Wechsel von B nach C sorgten. Warum soll man Kosten verursachen, wenn für den Hobbymenschen C als Nachweis für die Produkt- und Prouduzentenhaftung ausreicht. Für die anderen Nutzer (Rettungsdienste, Berufsschifffahrt...... gibt es noch die Module B bis H.
Gruß Hans