Ein Mitarbeiter der Mautaufsicht hat mir das auf einem Autobahnrastplatz so erzählt, aber im Gesetz bzw Mautordnung hab ich das jetzt auch nicht gefunden: Dort steht immer "höchstzulässiges Fahrzeuggewicht über 3,5 to".
Noch zur Klarstellung: Wer die 3,5 to nur mit dem Anhänger überschreitet (z.B. 3400 + 600 kg), braucht natürlich keine Go-Box.
lg,
Peter
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