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Alt 03.05.2007, 18:50
rotbart
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Zitat:
Zitat von hausmeisterkrause
Roland,

falls Du der niederländischen Sprache mächtig bist, ist Um Links zu sehen, bitte registrieren das Dokument in Originalsprache (Seite 4 rechts unten und folgende),

ansonsten findest Du Um Links zu sehen, bitte registrieren ein Dokument in Deutsch, welches in Zusammenarbeit mit den niederl. Behörden erstellt wurde
(um Dir die Suche zu erleichtern: Seite 5 Mitte, Zitat: Achtung! Kennzeichnung muss an beiden Seiten angebracht sein. Nur am Heck genügt nicht).

Ich hoffe, das reicht Dir als Quellen- Angabe...
Wenn mein holländisch ausreicht, dann ist das nicht gültig für kleine Boote, und bei "schnellen" bin ich nicht sicher auf holländisch.

Der deutsche Text sagt aber :
Zitat:
Kleinfahrzeuge (unter 20 m) müssen gekennzeichnet sein mit: Namen des Bootes an der Außenseite in Buchstaben, dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund. Bei schnellen Motorbooten reicht die Registrierungsnummer. Name des Eigentümers und dessen Anschrift gut sichtbar innen oder außen am Boot.
Ausnahme! Ruderboote und Segelboote kürzer als 7 Meter.

Schnelle Motorboote Ein kleines Motorboot (Länge unter 20 Meter), das schneller als 20 km pro Stunde fahren kann, ist ein 'schnelles Motorboot'.
Schnelle Motorboote müssen in den Niederlanden zusätzlich gekennzeichnet sein. Ab 1. April 1997 ist die zusätzliche niederländische Registriernummer für schnelle Motorboote, die so genannte Y-Nummer, keine Pflicht mehr für deutsche Sportboote. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen werden in den Niederlanden anerkannt, wenn sie den deutschen Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen entsprechen.
Achtung! Kennzeichnung muss an beiden Seiten angebracht sein. Nur am Heck genügt nicht.
und damit stehen wir wieder am Anfang, denn nach den dt. Vorschriften genügt das Heck

Also ????????? => Nl-Text übersetzen lassen, dafür ist mein NL aber nicht ausreichend.
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