Zitat:
Zitat von rotbart
und damit gilt (wenn es ein deutsches Kleinfahrzeug ist) m.E. die von Dieter zitierte Regel und Deine Beschriftung ist OK
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Leider interessiert es die NL- WaschPo herzlich wenig, was in D gilt. Es ist so wie in Beitrag #1 beschrieben, dass in NL eine Kennzeichnung beidseitig am Boot verlangt wird.
Roland, ich wäre gern dabei, wenn Du den holl. "Kollegen" klar machst, dass sie im Unrecht sind...
@Dieter, wie in Beitrag 1 beschrieben ist diese Regelung neu, ich würde mich daher an Deiner Stelle nicht auf das "Gewohnheitsrecht" verlassen...