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Alt 10.04.2007, 16:55
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Boot Infos

Hallo
In Deutschland gibt es:
Zulässiges Gesamtgewicht oder zulässige Gesamtmasse
das ist der Pkw/Trailer/Wowa alleine für sich
(lt Fahrzeugschein)
Leergewicht (auch lt. Fahrzeugschein,) beim Zugfahrzeug mit einem Norm-Fahrer von 75 kg)
Gesamtzuggewicht (ist manchmal vorgeschrieben)
Tatsächliches Gewicht (wie es der Name schon sagt)
Anhängelast (Wiegung des Anhängers ohne Zugfahrzeug, aber angekuppelt)
(somit ohne Stützlast)
und dann gibt es noch als besonderes Schmankerl die Achslasten,

In Deutschland wird eine Verkehrsfehlergrenze der Waagen abgezogen, dies differiert pro Waage können 5 10, oder auch 20 kg sein, bei unseren Wiegeplatten, die unsere Schwerlastgruppe dabei haben, ist sie sogar 50 kg (pro Platte)

bis 5 % Überladung besteht keine Pflicht zum Abladen
zwischen 5 und 10 % steht es üblicherweise im Ermessen des Kontrollierenden
Darüberhinaus geht das Ermessen gegen 0 (Unterschiedliche Bundesländer in Deutschland können unterschiedliche Regelungen haben)
bis 10 % bleibt es eine Verwarnung mit Zahlung von Verwarnungsgeld und darüberhinaus wird es ein Bußgeld mit Punkten im KBA (=Flensburg)

Die ganzen Verstöße kann man nun auch alle miteinander begehen, d.h. wenn das Auto überladen ist und zusätzlich noch die Stützlast zu groß ist hat man schon 3 Verstöße
zGG PKW
Achslast hinten
Stützlast (nur bei einer Überschreitung von mehr als 50 %)
Ist dann noch der Anhänger zu schwer
zGG Anhänger
Achslast Anhänger
Anhängelast

Bußgeldberechnung ist dann etwas komplex

Wiegekosten müssen bei einem Verstoß vom Verwogenen gezahlt werden...

Hinsichtlich der Anhängelast ist diese meist mit unterschiedlichen Steigungen lt Werk vorgegeben, aber meist nur der niedrigere Wert eingetragen.
Da würde ich mich als Gendarm auch hinsichtlich des größeren Wertes bei einem vernünftigen Nachweis überzeugen lassen.

Hinsichtlich einem eventuellen Fahren ohne Fahrerlaubnis (bei fehlender Kl. E)
gilt (einschränkung für Deutschland):durch überladung kann ich kein Fahren ohne FE begehen (wenn ich zum Fahren des nichtüberladenen Gespanns berechtigt wäre),
( Ich kann ja auch in einen VW Bus 12 Mann reinsetzen und er behält seine 9 Sitze, so dass ich keinen Busschein benötige)

mfg

Marcus
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