Zitat:
Zitat von rotbart
Ich hoffe Ihr kennt den § 1.23 der Donauschiffahrtspolizeiverordnung :
--------------------
§ 1.23 Erlaubnis von sportlichen und anderen Veranstaltungen
Sportveranstaltungen, Wasserfeste und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit der Schifffahrt beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörden.
------------------------------------------------
|
aber, aber Roland, das spielt sich doch auf der öterreichischen Donau ab und die Veranstaltung wird doch amtlich abgesegnet werden. Dafür sorgt Alex a.d.Ösiland doch!
Wie wäre es wenn Du mitmachen würdest, so in der Kommission der Schiedsrichter? Das wäre doch endlich mal eine herausragende und verantwortungsvolle Aufgabe für Dich die aus meiner Sicht Dir auch noch gut stehen würde? Also bitte anmelden!!!