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Alt 28.07.2006, 16:29
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Hmm, seit wann endet das Hoheitsgebiet des Staates nach 3 Seemeilen?
Und wenn die die Prüfung außerhalb 3 Sm durchführen können, warum dann nicht dort auch den FB1?
Und warum geht das ganze in D und ohne dass man eine Prüfung am Meer machen muss ?

Könntest du da nochmals nachhacken, weil mir kommt das alles irgendwie komisch vor!

Finde ich übrigens gut, dass du wen im MSVÖ kennst, vielleicht kann sich derjenige ja hier anmelden und gleich mitdiskutieren?
Wäre sicher ne gute Idee, oder ?
Na ja so stimmt das auch nicht, erstmal die Hoheitsgewässer (siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren) die 3 Seemeilen ist in D die seeseitige Grenze der Seeschiffahrtsstrassenordnung.
Dann stellt die Prüfung selbst keinen Hoheitsakt dar, allenfalls die Austellung der Urkunde.
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