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Alt 28.07.2006, 11:40
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von rotbart
Es gibt aber KEIN Gesetz dass einen ICC zu einem amtlichen österreichischen Schein macht und von internationalen Behörden ist der MSVÖ ja wohl kaum mit (österreichischen) Hoheitrechten beliehen worden wäre auch ein seltsamer und staatsrechtlich anfechtbarer Akt.
Das sehe ich anders!
Es wird dem MSVÖ zB genau in der Anlage vorgeschrieben, wie der ICC auszusehen hat, und der ICC wird von der Staatsdruckerei ausgestellt!

Der MSVÖ kann sozusagen den ICC gar nicht selber im Alleingang ausstellen, es muss dies über den Weg der staatlichen Instanzen machen, so gesehen ist die staatliche Kontrolle da.

Und wenn ein Dokument von einer Behörde ausgestellt wird, dann ist es amtlich!

Recht geben muss ich dir allerdings in der Ansicht, dass die Ermächtigung an den MSVÖ ein staatsrechtlich merkwürdiger Akt ist!
Es gab schon einige Gesetze, die vom Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof revidiert wurden!

Aber vielleicht fechtet den ja mal wer an
Wies so schön heißt, wo kein Kläger, da kein Richter!

Aber wie gesagt, in erster Linie geht es um den FB1, dieser sollte vom MSVÖ betrieben werden!

Also zurück zum Thema, wie könnte man die Petition entsprechend schreiben?

Druck machen:
Soetwas ist in der Argumentation immer schwierig, aber eines sollte klar sein:
Die unmengen an Binnenpatenten, die großteils auch für den Urlaub in küstennahen Gewässern verwendet wird, sollte auch für den MSVÖ ein Thema sein, ich denke nicht, dass der MSVÖ sich nicht um diese Urlauber kümmern will, oder?
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