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Alt 28.07.2006, 11:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Sorry, muss mich berichtigen, unterlag da einem Irrtum:

Der Grundsatz stimmt zwar, dass nur amtliche Dokumente von Behörden sein können, aber dies wurde in dieserm Falle ja mit einer entsprechenden Verordnung berichtigt.

Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass es einerseits den ICC gibt, weil nur mehr dieser in der Zukunft anerkannt werden wird und daran, dass es keine Möglichkeit des FB1 gibt.

Wir sollten uns da nicht verzetteln!
Ich will es ja dem MSVÖ schmackhaft machen, auch für den FB1 etwas zu unternehmen!
Ja,
amtliche Dokumente sind Dokumente von Behörden, die Behörde kann aber private Organisation mit Durchführung und Ausgabe betrauen. (Der Verband wird dann mit hoheitlichen Aufgabe bliehen)

Es gibt aber KEIN Gesetz dass einen ICC zu einem amtlichen österreichischen Schein macht und von internationalen Behörden ist der MSVÖ ja wohl kaum mit (österreichischen) Hoheitrechten beliehen worden wäre auch ein seltsamer und staatsrechtlich anfechtbarer Akt.

Der ICC wurde von den Engländern erfunden, da Frankreich sie nicht mehr reinließ, die ganzen Grundlagen für den ICC sind so schwammig, daß ich nicht sehe, wie in den nächsten 50 Jahren die EU Fachkommission etwas zustande bringen will.

Die Lösung für Dein Problem ist und bleibt der FB1
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