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Visus1.0 23.07.2016 19:45

Überladung Toleranz und Strafe
 
War heute auf der Waage mit WW und Auto.

Oh Gott:cognemur:

WW hätte zulässiges 1250 und leer laut Zulassungschein 1045.

Jetzt hatte er leer schon 1170 kg auf der Waage mit etwas Gebäck hatte er schon 1320 Kg.....

Hab weder Klima noch Sonnenmarkiese und gewogen mit leeren Wassertanks.

So ein Schei.... Jetzt hab ich 70 Kg rausgeräumt..... bin jetzt genau bei 1250kg

Jetzt bin ich im Auto auch noch drüber mit dem Gesamtgewicht um 20 Kg da meine Tochter diesmal mitfährt, nicht nur der jüngere Sohn. Sie hat 83 Kg Lebendgewicht und ihr Rucksack hat 17 Kg.

Jetzt muss ich 20 Kg Werkzeug Bücher und Sonnencremen da lassen. Dann bin ich auf den Kilo genau, auf dem max Gewicht.

Hab jedes Ding genau gewogen. Bücher Leiter Matten Gasflaschen ....usw alles was irgend wie embehrlich war, flog raus. Auch ein Teil vom Geschirr.

Hab mir ausgerechnet, als das Boot noch im WW war und der 110 Kg Aussenborder im Auto und die Tauchausrüstungen, hatte ich sicher 600 Kg überladen und über 4 Tonnen.


Jetzt fahr ich das erste mal genau auf der max Zuladung. Dieseltank ist voll.

Leute fahrt nicht auf die Waage mit dem Wohnwagen. Da könnt ihr dann fast zu Hause bleiben. In Östereich räumst du aus bei 2% Überladung oder du darfst nicht weiter fahren.

Und bei einem WW mit 1.25 Tonnen sind das nur lächerliche 25 Kg. Bei meinem Auto das höchst zulässiges von 2160 kg hat, sind zwei % auch nur 43 kg Toleranz.

Dabei ist meine Zuladung beim Auto eh 630 Kg also nicht so wenig.:schlaumei


http://up.picr.de/26285779yv.jpg

PowerBoot 24.07.2016 09:22

Hi
Ja das ist schon übel aber es soll ja sogar womo geben die nur eine Zuladung von 85 kg haben.

Also wenn getankt den schon überladen. :lachen78:

Comander 24.07.2016 09:35

Man liest ja gelegentlich von auflasten, was hat das an sich ? Nen gebremsten 750iger auf 850 oder 900kg auflasten-geht das?

strikemike 24.07.2016 09:37

Auflasten erhöht das zulässige Gewicht an der AHK des Zugfahrzeugs. Zum Beispiel von 2000kg Anhängelast zu 2,4 Tonnen usw.

Ist eh seltsam. Bei unserem Volvo V70 mit 2,4 Liter Benziner ist bei 1800 KG Schluss. Unsere alte 220CDI E-Klasse darf aber 2,2 Tonnen ziehen.

dirki 24.07.2016 09:53

Zitat:

Zitat von Comander (Beitrag 402196)
Man liest ja gelegentlich von auflasten, was hat das an sich ? Nen gebremsten 750iger auf 850 oder 900kg auflasten-geht das?

Hallo Harry, :biere:
mein Wohnmobil ist aufgelastet.
Da sind stärkere Federn ( Blattfedern) und andere Stoßdämpfer verbaut.
Ist normal ein 2,8 t , durch die Auflastung bis 3,8 t.
Jetzt kommt der Hit!
Brauche noch keine D-Box, und laufe unter PKW bei der Autobahngebühr!
Auflastung steht unten im Schein, da fällt jeder drüber!
Wieder Geld gespart!:chapeau:
Die Welt ist einfach schlecht!:futschlac:futschlac:futschlac
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Alpsee 24.07.2016 10:29

Andreas musst schauen was für eine Achse verbaut ist. Unter den Wohnwagen krachen und Typenschild anschauen. Wenn eine Stärkere Achse verbaut ist lastet der TÜV ihn ohne Probleme auf.
Wenn nicht stärkere Achse nachrüsten.

Visus1.0 24.07.2016 11:02

Zitat:

Zitat von Alpsee (Beitrag 402205)
Andreas musst schauen was für eine Achse verbaut ist. Unter den Wohnwagen krachen und Typenschild anschauen. Wenn eine Stärkere Achse verbaut ist lastet der TÜV ihn ohne Probleme auf.
Wenn nicht stärkere Achse nachrüsten.

Ja könnte 90 Kg auflasten dann ist schluss weil ich dann bei 3.5 Tonnen bin und da muss ich einen Zusatzführerschein machen.:confused-

sammy1505 24.07.2016 11:04

Hallo Dirk,

Was ist denn bei dir ne D Box, ich kenn nur die Go Box. :confused- und das wird teuer ab 3,5 t ohne, denn in Ö zählt das eingetragene Gewicht nicht das gewogene, wie in D.
Und am Ende ist es doch egal ob PKW o. wie bei mit sonder KFZ Womo eingetragen ist, solange nicht LKW da steht.

roehrig 24.07.2016 11:09

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 402211)
Ja könnte 90 Kg auflasten dann ist schluss weil ich dann bei 3.5 Tonnen bin und da muss ich einen Zusatzführerschein machen.:confused-

Ehrlich? Ist das in Österreich so?
In D gilt Bestandschutz. Wer seinen FS vor Einführung der EU Führerscheine gemacht hat, darf 7,49t Zugwagen und dahinter bis 15t Anhänger = rund 22t Zuggewicht legal fahren. Bitte keine Diskussion, ob das so richtig ist...
Diese Umstellung müsste Ende der 90 er Jahre gewesen sein. Du hast doch den FS schon länger , oder???

Für mich ist das alles egal. Ich hab CE oder früher Klasse 2. Nach oben keine Limits....

sammy1505 24.07.2016 11:20

Zitat:

Zitat von roehrig (Beitrag 402213)
Ehrlich? Ist das in Österreich so?
In D gilt Bestandschutz. Wer seinen FS vor Einführung der EU Führerscheine gemacht hat, darf 7,49t Zugwagen und dahinter bis 15t Anhänger = rund 22t Zuggewicht legal fahren. Bitte keine Diskussion, ob das so richtig ist...
Diese Umstellung müsste Ende der 90 er Jahre gewesen sein. Du hast doch den FS schon länger , oder???

Für mich ist das alles egal. Ich hab CE oder früher Klasse 2. Nach oben keine Limits....


..., solange du immer schön ab 50 Jahre ( ich glaub aller 5 Jahre, o. 2 :gruebel:) zum zugelassenen Arzt gehst, sonst wärs das denn mit der CE.
Bei mir ich Brauch die CE nicht mehr ist die CE jetzt beschränkt auf 12000 kg beschränkt ( C1E)

dirki 24.07.2016 11:27

Zitat:

Zitat von sammy1505 (Beitrag 402212)
Hallo Dirk,

Was ist denn bei dir ne D Box, ich kenn nur die Go Box. :confused- und das wird teuer ab 3,5 t ohne, denn in Ö zählt das eingetragene Gewicht nicht das gewogene, wie in D.
Und am Ende ist es doch egal ob PKW o. wie bei mit sonder KFZ Womo eingetragen ist, solange nicht LKW da steht.

Hallo Micha,:biere:
meine die Go Box. Dachte die Go Box heißt in BRD D-Box!?
Kann mich aber irren!
WoMo ist 19 Jahre alt, bin da mal auf die Auflastung und die Folgen zufällig drauf gestoßen. Klar, ist so wie du sagst!
Liebe Grüße:biere:
Dirk

roehrig 24.07.2016 11:49

Zitat:

Zitat von sammy1505 (Beitrag 402217)
..., solange du immer schön ab 50 Jahre ( ich glaub aller 5 Jahre, o. 2 :gruebel:) zum zugelassenen Arzt gehst, sonst wärs das denn mit der CE.
Bei mir ich Brauch die CE nicht mehr ist die CE jetzt beschränkt auf 12000 kg beschränkt ( C1E)

Das ist so. Willst Du die Chance bewahren den Schein im gewerblichen Einsatz zu nutzen, muss man obendrein alle 5 Jahre die Schulungen nach BKRFQG machen und eintragen lassen.
Daher sind Fahrer ja auch Mangelware.
Vom Bund kommt nix mehr
Die Rentner scheuen den Aufwand
Hobbytrucker gibt es nicht mehr

Das war eigentlich clever gedacht. Man beschränkt den Zugang, dadurch werden sich marktwirtschaftlich bessere Arbeitsbedingungen und bessere Entlohnung ergeben, weil der der gute Fahrer braucht dann tiefer in die Tasche greifen muß.
Hat nur nicht geklappt.
Auf unseren Autobahnen sind mittlerweile über 70% osteuropäische LKW unterwegs.

Ich leite ja einen Fuhrpark, der Werkverkehr betreibt. Die Suche nach Fahrern ist ne Katastrophe. Auch wenn man 16€ Euro Stundenlohn bezahlt. Auch wenn man ne 40 Stunden Woche zusagt. Auch wenn man geregelte Arbeitszeiten bietet.

sammy1505 24.07.2016 11:49

Na, von der " D Box " wärst aber noch ein gutes Stück entfernt, die brauchst wohl jetzt ab 7,5 t, hab da mal was gelesen das nicht nur die ganz großen die Maut bezahlen müssen :gruebel::gruebel:

roehrig 24.07.2016 11:58

Das Ding heisst dann auch nicht D Box, sondern OBU. Für On Bord Unit.
Das deutsche Mautsystem ist dann via GPS und Mobilfunk recht genau. Das österreichische System arbeitet mit Mautbrücken an jeder Ein und Ausfahrt und übermittelt mit Mikrowelle.

sammy1505 24.07.2016 12:04

Hallo zusammen,

Dieses Jahr hatte ich auf der Inntal Autobahn hin und rückzu eine Erscheinung die so aussah,


http://up.picr.de/26291913xn.jpeg


...., ich bin dann mal brav über so ne Art Parkplatz, mit ner Waage, paar Häuschen und einen gelangweilten Mitarbeiter, der mich mit meiner Fuhre gleich mal ganz lässig durchgewunken hat.
Kann mich mal jemand der es genau weis, was es damit auf sich hat aufklären, ob das auch für Womo's mit Hänger zählt, und was es für Konsequenzen hätte, wenn man's mal übersieht :ka5::ka5:

Visus1.0 24.07.2016 12:06

Ja in Österreich darft mit B nur 3.5 Tonnen. Auch wenn du den Schein schon ewig hast.

ACHTUNG Vorschrift in Kroatien ein Lampenersatzset und in Slovenien ist ein Spritreservekanister Pflicht den im Auto mitzuführen!!!!

dirki 24.07.2016 12:19

Hier eine Seite zur Erklärung des "alten 3ers"
Um Links zu sehen, bitte registrieren
Ab 50 bereits vorher beantragen, alle 5 jahre muss die augenärzliche Untersuchung erfolgen. Dazu noch ne Untersuchung vom Hausarzt.
Die Gaudi beim Augenarzt kostet ca 80 Euro.
Und wer zu spät beantragt den bestraft das Leben. Gibts ne Frist! wenn man die verschläft ist der alte mit Zuggewicht von 12 t weg!
Hab die Untersuchung schon einmal hinter mir.
Liebe Grüße
Dirk

Berny 24.07.2016 12:27

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 402225)
Ja in Österreich darft mit B nur 3.5 Tonnen. Auch wenn du den Schein schon ewig hast.

ACHTUNG Vorschrift in Kroatien ein Lampenersatzset und in Slovenien ist ein SpritreservekanisterPflicht den im Auto mitzuführen!!!!

Phu....leere ich den dann an der Grenze aus, wenn ich nach Italien fahre, weil dort ist die Einfuhr verboten :gruebel:

Den letzten Infostand, den ich habe, in der EU darf man generell 10 l mitführen, die anderen Infos, die so im Netz grassieren, sind teilweise überholt....

Sieht auch der ÖAMTC so:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

sammy1505 24.07.2016 12:28

Nein Dirk, die 12 t sind von einer Untersuchung ne nicht betroffen, nur der schwerlastverkehr, umgangssprachlich 40 t .

Berny 24.07.2016 12:30

Zum Thema Führerschein:
Die Regelung mit den Womos, wie in DE, gab es in Österreich nicht, soviel ich weiß.
Den Bestandschutz schon.
Lediglich wurden die ärztlichen Überprüfungen eingeführt.

Man sollte bei diesen Diskussionen also mehr Rücksicht auf die Länder der User nehmen.

sammy1505 24.07.2016 12:33

Dirk, ein Auszug aus deinem Link,


Gibt es eine Gesundheitsüberprüfung bei den Lkw-Klassen (C1/ C1E und C/ CE)?

Wenn Sie den alten Führerschein der Klasse 3 besitzen, dann können Sie auch nach dem 50. Lebensjahr die gerade erwähnten Klassen C1/ C1E fahren. Sie müssen den alten Führerschein nicht umtauschen und brauchen auch keine augenärztliche Untersuchung und ärztliche Gesundheitsüberprüfung.

dirki 24.07.2016 12:54

Zitat:

Zitat von sammy1505 (Beitrag 402231)
Nein Dirk, die 12 t sind von einer Untersuchung ne nicht betroffen, nur der schwerlastverkehr, umgangssprachlich 40 t .

Hallo Micha,:biere:
so weit ich weiß doch!
machst du die Untersuchung nicht, fällst zurück auf 7,5 t
Ist bei uns im Betrieb so, da hats ein paar die die Umschreibung ab 50 mit den Untersuchungen verschlafen haben, und die dürfen jetzt nur noch Lkw mit max 7,5 t fahren. Ein Anhänger hinter den 7,5 ter ist nicht mehr!
Liebe Grüße:biere:
Dirk
Meine jetzt privatrechtlich.
Gewerblich ist schon gut beschrieben

Visus1.0 24.07.2016 13:08

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 402230)
Phu....leere ich den dann an der Grenze aus, wenn ich nach Italien fahre, weil dort ist die Einfuhr verboten :gruebel:

Den letzten Infostand, den ich habe, in der EU darf man generell 10 l mitführen, die anderen Infos, die so im Netz grassieren, sind teilweise überholt....

Sieht auch der ÖAMTC so:
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schwarzwaelder50 24.07.2016 13:14

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 402237)
Hallo Micha,:biere:
so weit ich weiß doch!
machst du die Untersuchung nicht, fällst zurück auf 7,5 t
Ist bei uns im Betrieb so, da hats ein paar die die Umschreibung ab 50 mit den Untersuchungen verschlafen haben, und die dürfen jetzt nur noch Lkw mit max 7,5 t fahren. Ein Anhänger hinter den 7,5 ter ist nicht mehr!
Liebe Grüße

Bei mir auch, ich hab´s nicht verschlafen, aber mir reicht´s wenn ich noch 7,5t fahren darf.:ka5::biere:

sammy1505 24.07.2016 13:15

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 402237)
Hallo Micha,:biere:
so weit ich weiß doch!
machst du die Untersuchung nicht, fällst zurück auf 7,5 t
Ist bei uns im Betrieb so, da hats ein paar die die Umschreibung ab 50 mit den Untersuchungen verschlafen haben, und die dürfen jetzt nur noch Lkw mit max 7,5 t fahren. Ein Anhänger hinter den 7,5 ter ist nicht mehr!
Liebe Grüße:biere:
Dirk
Meine jetzt privatrechtlich.
Gewerblich ist schon gut beschrieben

Hallo Dirk, ich weiß ja nicht wie ihr das in euren betrieb händelt, aber ohne Untersuchung ab 50 fällt jeder mit der CE klasse in die C1E und die beinhaltet ein Gesammtzuggewicht von 12 t ohne jegliche ärztliche Untersuchung :ka5: , zugfahrzeug natürlich Max. 7,49 Tonnen.

dirki 24.07.2016 13:26

Zitat:

Zitat von sammy1505 (Beitrag 402244)
Hallo Dirk, ich weiß ja nicht wie ihr das in euren betrieb händelt, aber ohne Untersuchung ab 50 fällt jeder mit der CE klasse in die C1E und die beinhaltet ein Gesammtzuggewicht von 12 t ohne jegliche ärztliche Untersuchung :ka5: , zugfahrzeug natürlich Max. 7,49 Tonnen.

Bin mir da nicht so 100 % ig sicher!
Weis nur, das ich mit meinem alten 3 er 18,5 t Gesamtgewicht haben darf.

sammy1505 24.07.2016 13:32

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 402246)
Bin mir da nicht so 100 % ig sicher!
Weis nur, das ich mit meinem alten 3 er 18,5 t Gesamtgewicht haben darf.


😳😳😳😳 diese gewichtsbegrenzung sagt mir überhaupt nix 🤔🤔🤔

KlausB 24.07.2016 13:53

Oh verdammt, wir haben auch einen Eifelland Holiday (allerdings den kleineren mit 1000 kg GG)... ich war noch nicht auf der Waage...

Robin 24.07.2016 13:55

Meiner Meinung nach darf man mit dem alten 3er Zugfahrzeug bis 7,5t und Hänger 10,5t fahren. Also Gesamt 18t.

sammy1505 24.07.2016 14:37

Zitat:

Zitat von Robin (Beitrag 402249)
Meiner Meinung nach darf man mit dem alten 3er Zugfahrzeug bis 7,5t und Hänger 10,5t fahren. Also Gesamt 18t.


..., das is ja wie auf ner Auktion hier :futschlac:futschlac:lachen78::lachen78::futschlac :biere:

roehrig 24.07.2016 14:52

Hier steht es. Sven hat recht.

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Visus1.0 24.07.2016 15:03

Nun gut aber welcher einachsige Anhänger hat
11 Tonnen???

roehrig 24.07.2016 15:05

Ne Tandem Achskonfiguration mit weniger wie einem Meter Abstand zählt in D als eine Achse.

Als Tandem Anhänger technisch bis 18 t möglich.

Berny 24.07.2016 19:11

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 402242)

stelle ich mir die Frage, wem glaube ich jetzt, einem Autofahrerclub oder einem Herausgeber von Reisemagazinen.... :lachen78:

Das ist das gleiche, wie es damals das Gerücht gab, dass Autofahrer unter 21 Jahren in Kroatien kein Auto über 100 PS fahren dürfen.

Es werden dabei aber folgende Dinge vergessen:
1) in vielen Ländern werden die Ausrüstungsvorschriften der Zulassungsländer anerkannt.
2) Manche Dinge sind aus der Logik her anders geregelt.

Beispiel: ist es in Kroatien so, dass für jeden an Bord eine Warnweste vorhanden sein muss. In Österreich braucht nur der eine, der auf der Autobahn sich befindet.

Die Logik sagt relativ einfach, wenn sich warum auch immer, alle Mitfahrer auf der Autobahn sind, müssen alle eine Warnweste tragen (zB Autobrand).

Demnach ist der logische Umkehrschluss, dass man auch in Österreich für jeden an Bord eine Warnweste mithaben sollte, auch wenn es nicht Vorschrift ist.

Darum werden auch viele Dinge oft falsch dargestellt.

dirki 24.07.2016 20:44

Zitat:

Zitat von sammy1505 (Beitrag 402247)
😳😳😳😳 diese gewichtsbegrenzung sagt mir überhaupt nix 🤔🤔🤔

kukst du!:biere:
Nur auf Antrag kann auch die Klasse C/CE erteilt werden, allerdings mit Einschränkungen:
Zugfahrzeug max. 7,5 t
Achszahl im Zug maximal drei Achsen
max. Gesamtgewicht des Zuges 18,5 t
Wenn die Klasse C/ CE zusätzlich erteilt worden ist, steht folgende Codierungszahl im neuen (Scheckkarten-)Führerschein: CE = 79 (C1E>12000 kg, L 3) [max. Gesamtgewicht des Zugs über 12 t. Zwischen "L" und der "3" steht ein Symbol das bedeutet "kleiner/ gleich"; die Zahl 3 bezieht sich auf die max. im Zug zu fahrende Achszahl]

Hesekaia 24.07.2016 20:46

Hallöle,
schöne Diskussion hier wobei doch mittlerweile jeder Wohnwagen, Wohnmobil und Bootstrailer entweder überladen oder an der Grenze des zulässigen rumfährt.Schließe mich da leider nicht aus.
Wissen alle Zollbeamte darfst dich halt nicht erwischen lassen. Wer seine Ladung vernünftig verteilt ohne dass das Auto mit der hinteren Stosstange auf dem Asphalt kratzt
hat auch aus sicht der Bediensteten nicht viel zu befürchten wenns am Rande der Legalität ist.
Also wer sein Gespann so zustopft dass Auto und Boot oder Wohnwagen ein Knickstellung machen der zieht jeden Blick auf sich.
Grüße

roehrig 24.07.2016 21:10

Nee. Nicht jeder.
Ich habe noch rund 250 kg Zuladung am Trailer, selbst wenn das Boot schon gut gefüllt ist.

Aber es stimmt schon: viele sind dran oder drüber....

sammy1505 24.07.2016 21:26

Zitat:

Zitat von roehrig (Beitrag 402273)
Nee. Nicht jeder.
Ich habe noch rund 250 kg Zuladung am Trailer, selbst wenn das Boot schon gut gefüllt ist.

Aber es stimmt schon: viele sind dran oder drüber....


..., und die wissen's oftmal noch nicht mal :gruebel::gruebel::ka5:

thball 27.07.2016 21:30

Man kann es auch übertreiben...

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hakopa 27.07.2016 21:49

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 402201)
Hallo Harry, :biere:
mein Wohnmobil ist aufgelastet.
Da sind stärkere Federn ( Blattfedern) und andere Stoßdämpfer verbaut.
Ist normal ein 2,8 t , durch die Auflastung bis 3,8 t.
Jetzt kommt der Hit!
Brauche noch keine D-Box, und laufe unter PKW bei der Autobahngebühr!
Auflastung steht unten im Schein, da fällt jeder drüber!
Wieder Geld gespart!:chapeau:
Die Welt ist einfach schlecht!:futschlac:futschlac:futschlac
Liebe Grüße:biere:
Dirk

Hälts du die Össi Rennleitung für so blöd ? Als Passauer Grenzanlieger kann ich ein Lied davon singen wie wohl wissend kontrolliert wird. Habe soeben auflasten lassen. Dabei gibt es, zumindest jetzt, eine neue Zulassungsbescheinigung, die kleine. In dieser wird unter F1 das neue zulässige Ges.Gewicht eingetragen. Dieser Eintrag gilt für Deutschland. Der Eintrag unter F2 gilt für die EU. Wird nur der Eintrag unter F1 getätigt, was leider oft bei der Zulassung passieren kann, dann gilt die Auflastung nicht für die EU.
Konrad


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