Kroatien
Nicht das leidige Vignetten-Thema sondern, auch für manchen profan aber ich bin mir eben nicht sicher.
Was muß ich bei einer Bootsregistrierung (geplant Juni 2014) dem Hafenmeister oder sonstigen Kontrollierenden als Mindest-Bootsaustattung (Zodiak mk2 alu, 3,80m)? Mir geht es um evtl. irgendwelche speziellen "Sonderwünsche". vielleicht kann mir jemand helfen. Grüße Günter |
Es gibt keine Vignette mehr ! - Also zum Glück auch kein Vignetten-Thema...
Ebenfalls ersatzlos weggefallen ist die List of Person, eine Personenliste, über die die Nutzer limitiert waren. Sein Boot muß man weiterhin registrieren, man bekommt als Nachweis dafür ein Dokument; ein Blatt Papier. Auch eine Gebühr muß man weiterhin entrichten. Soweit alles beim Alten. Voraussetzungen dafür sind: Bootszulassung, Haftpflichtversicherungsnachweis, Führerschein und der Ausweis des Halters/Bootsführers, um sich zu legitimieren. ...übrigens: Willkommen hier im Forum, und Glückwunsch zum ersten Posting, auch wenn Neuvorstellungen eigentlich anders aussehen.... |
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