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Impeller 66 23.06.2017 17:39

Kinder egal wie alt 15 Ps. an der Küste
 
Hallo zusammen ich möchte hier ein Thema zur Diskussion stellen.
Das ist zu finden sbf Neuregelungen.
Es geht darum das Kinder egal wie alt sie sind an der Küste mit 15 Ps. durch die Gegend rasen dürfen.
In Binnengewässern gilt das nicht da bleibt alles beim alten.
Diese Neuerung gibt es schon seid Anfang des Jahres. Ich bin auf eure Meinungen gespannt.

Gruß Holger

Astra-Kawa 23.06.2017 21:54

Wer macht den in D solche regelungen? Wird es mit 1000% sicherheit in NL nicht geben.

Mainboot 24.06.2017 05:47

Sicher,..... ?
Ich dachte erst ab 16 ist es möglich , den 15 PS alleine zu fahren.
Meinen 12 jährigen Sohn würde ich nicht alleine fahren lassen, den 15 jährigen vielleicht.
Es kommt auf die “ Reife“ an.

skymann1 24.06.2017 09:59

Moin,
Holger, wenn Du das gelesen hast stell uns doch bitte einfach einen Link zu dem entsprechenden Gesetzestext ein und da können wir weiterlesen/reden.

Ich habe keine Lust jetzt die sbf Neuregelungen alle durchzulesen und vielleicht doch nicht das zu finden was Du meinst.

Gruß Peter

Impeller 66 25.06.2017 05:59

Fahren lassen.
 
Zitat:

Zitat von Mainboot (Beitrag 433913)
Sicher,..... ?
Ich dachte erst ab 16 ist es möglich , den 15 PS alleine zu fahren.
Meinen 12 jährigen Sohn würde ich nicht alleine fahren lassen, den 15 jährigen vielleicht.
Es kommt auf die “ Reife“ an.

Guten Morgen, die " Reife " das ist das Stichwort. Es macht auch noch einen unterschied ob ein Junge oder ein Mädchen das Boot fährt.
Meiner Tochter ist jetzt 14 Jahre alt und fährt seid 3 Jahren mit ihrem Schlauchboot und 4 Ps Motor.
Und ob ihr es glaubt oder nicht diese Kombination leichtes Schlauchboot, leichter Außenborder und meine Tochter mit unter 50 Kg lief schon wie die Pest.
Meine Tochter ist immer sehr umsichtig damit gefahren, sie hat nur da Gas gegeben wo sie konnte.
Da wir dieses Jahr wieder an die Ostsee fahren bekommt sie jetzt ein größeres Schlauchboot mit einem Evinrude 15 Ps 2 takter.
Ich mache jede Wette das sie damit nicht einmal Vollgas fahren wird.
Nun gib diese Kombo mal einem Jungen dann werden wir sehen was da passiert.

Gruß Holger

Smalte 1 25.06.2017 07:53

hi das ist ja schön
nur wo bleibt der gesetzestext mein lieber holger
das ist doch die entscheidende frage
ist es rechtens oder nicht
gruß werner mit dem schlaganfall

Impeller 66 25.06.2017 09:01

15 Ps
 
Zitat:

Zitat von Smalte 1 (Beitrag 433993)
hi das ist ja schön
nur wo bleibt der gesetzestext mein lieber holger
das ist doch die entscheidende frage
ist es rechtens oder nicht
gruß werner mit dem schlaganfall


Grüß dich Werner, bleib locker ich muss das noch raussuchen.

Gruß Holger

Smalte 1 25.06.2017 09:26

hallo holger
ich bin lockererer als locker
das einstigste was ich gefunden habe
steht auf der ostseeschule hornich bekomme aber den link hier nicht hinnein
bin nicht dofit am pc
das stehtu.a. unter sfb neuerungen bei fahrerlaubnisfreien sportbooten entfällt die altersgrenze da ist aber nichts zu finden über die ps zahl oder dergleichen

schumico 25.06.2017 10:38

Um Links zu sehen, bitte registrieren


letzter eintrag

Smalte 1 25.06.2017 11:53

gut dann haben wir es
kiddis können in küstennähe mit 15ps düsen
grußwerner

Impeller 66 25.06.2017 12:03

Warten
 
Man muss nur lange genug warten, dann hat sich das schon erledigt.:lachen78:
Jetzt können wir das Thema ausdiskutieren.

Gruß Holger

Smalte 1 25.06.2017 16:13

ja holger
ob das sinnvoll ist wird die zukunft,wie bei allen lebensbegebenheiten zeigen
das ist meine meinung
wenn der oderdie erste die oma beim auf den strandfahrenaus dem liegestuhl gebolzthat
siehts anders aus.hoffentlich niemals
gruß werner mit dem schlaganfall
ich boote ja auch noch trotz behinderung

Smalte 1 25.06.2017 16:49

ich sag noch eins.
das leben hält für alle, alle fälle bereit.
wer das verneint hat wenig im leben erfahren.
gruß
werner

Visus1.0 25.06.2017 17:02

Liebe Leut, ich sags euch ehrlich, das Leben ist immer
lebensgefährlich!

Smalte 1 25.06.2017 17:04

hallo andreas
wohl wahr wohlwahr

skymann1 25.06.2017 17:59

Hallo,
hmm, ist das jetzt was amtliches, kann man sich darauf berufen im Ernstfall, ist ja nichts offizielles sondern eine Fahrschule wenn ich das richtig sehe.:ka5:

Wäre interessant für einen Freund der im Sommer an der Ostsee ist mit 12 jährigem Sohn.

Gruß Peter

Smalte 1 25.06.2017 19:05

ja eine fahrschule zitiert
etwas amtliches wäre schon besser
nachdem in der vergangenheit insgesamt sehr viel aufhebens um 15.er regelung gemacht wurde. erscheint es mir nun doch fragwürdig.
holger hast du nichts amtliches
gruß werner

Impeller 66 26.06.2017 05:49

Gefährlich
 
Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 434051)
Liebe Leut, ich sags euch ehrlich, das Leben ist immer
lebensgefährlich!


Guten Morgen, ich sag mal so wenn die Kinder gut geschult sind und ihrer Verantwortung bewusst sind sollte es das Leben nicht so gefährlich machen wie ihr denkt.
Als meine Tochter mit dem Schlauchboot anfing war sie 12 Jahre alt.
Ich habe mit ihr Schulungen durch geführt z.B. Anlegen, Pylonen umfahren, vorwärts und rückwärts usw. Theorie wie verhalten auf den Waser.

Gruß Holger

Smalte 1 26.06.2017 08:23

hallo holger das ist wohl richtig.
erziehung bewahrt aber nicht vor dummheiten
wenn du so von deiner aussage überzeugt bist,mach dir doch die mühe,hier in dieser sache etwas wirklich amtliches vorzulegen.danke dafür
gruß werner

misch 26.06.2017 08:41

Wie heißt es in der Werbung:

Man sollte jemanden Fragen, der sich damit auskennt (und damit meine ich nicht mich).

Unter Um Links zu sehen, bitte registrieren steht:

"Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt
...Im Seebereich dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.
..."

Smalte 1 26.06.2017 10:28

gut,dass ich als rentner zeit habe.
ich habe mal bei der wapo hannover angerufen kein durchkommen.
dann wapo hameln keine ahnung weil mehr binnen
dann wapo kiel,auch keine präzise auskunft.
aber den hinweis es besser zur beantwortung per mail an die wasser und schiffahrts direktion zu schicken freundlich formuliert würden die rechtsrichtig antworten.
die kollegen vor ort würden auch nur ihre wissensmeinung wiedergeben die aber nicht rechtsverbindlich ist peter skyman hat ja das schon ähnlich formuliert
also liebe bootsfreunde wer will den part per mail übernehmen,dann wären wir doch schon mal einen schritt weiter.
gruß werner

Vodies 26.06.2017 11:52

So steht es im Gesetz in Elwis (SpFV). Siehe Punkt 2. Die Frage ist wie wirdd Personen definiert?

Inhalt: § 5 Besondere Regelungen
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1. Personen beim Führen eines Sportbootes auf dem Rhein, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine
ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 3,68 Kilowatt beträgt,
2. auf allen übrigen Binnenschifffahrtsstraßen und auf den Seeschifffahrtsstraßen Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern
das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens
11,03 Kilowatt beträgt,
3. Personen beim Führen eines Segelsurfbretts,
4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich
dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,
5. Inhaber eines von einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erteilten Befähigungsnachweises beim Führen von

Wasserrettungsfahrzeugen in dem jeweiligen Geltungsbereich.

Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein
Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nummer 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl.
2013 Seite 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nummer 40 ECE
für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im
Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nummer 40 ECE anwenden.

Visus1.0 26.06.2017 13:02

Zitat:

Zitat von misch (Beitrag 434110)
Wie heißt es in der Werbung:

Man sollte jemanden Fragen, der sich damit auskennt (und damit meine ich nicht mich).

Unter Um Links zu sehen, bitte registrieren steht:

"Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt
...Im Seebereich dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.
..."


Cool dann darf ein z.b. 6 Jähriger auch schon fahren.....:gruebel:

bkj5 26.06.2017 13:39

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 434128)
Cool dann darf ein z.b. 6 Jähriger auch schon fahren.....:gruebel:

5 PS offensichtlich ja, aber ging es beim dem Thread nicht um 15 PS :gruebel:

Impeller 66 26.06.2017 16:02

Fahren lassen.
 
Hallo das steht sogar in der Zeitschrift Boot 7/17.

Smalte 1 26.06.2017 16:23

hallo holger scroll mal zu meinem letzten beitrag zurück.
ich habe heute mit der wapo in kiel gesprochen
auch dort wollte man mir deine these nicht bestätigen.
man riet mir eine schriftliche anfrage an die wasser und schiffahrts direktion zu stellen,um rechtssicherheit zu bekommen
gruß werner

Impeller 66 26.06.2017 16:27

Fahren lassen.
 
So Leute um alle Spekulationen aus den Weg zu gehen habe ich gerade bei der Wapo in Lübeck angerufen Telefonnr. 04502/862830 und mit einem Herrn
Schmitke gesprochen, der gute Mann hat das bestätigt was ich hier geschrieben habe.
Soll heißen, Kinder unter 16 Jahre dürfen an der Küste mit 15 Ps. durch die Gegend düsen.
An Binnengewässern erst ab 16 Jahren mit 15 Ps.

Gruß Holger

Smalte 1 26.06.2017 16:49

hallo holger gerade das ist ja das problem.
was ein herr am telefon sagt ist keine rechtssicherheit.
aus diesem grund hat mir ja die wapo in kiel geraten
schriftlich bei der wasser und schiffartsdirektion rechtsverbindliche auskunft einzuholen
darauf kann man sich dann berufen im falle eines falles. sei mir nicht böse
wie im wirklichem leben der hat doch gesagt ist leider nur eine glaubensangelegenheit
gruß werner

Impeller 66 26.06.2017 17:25

Schriftlich
 
Zitat:

Zitat von Smalte 1 (Beitrag 434141)
hallo holger gerade das ist ja das problem.
was ein herr am telefon sagt ist keine rechtssicherheit.
aus diesem grund hat mir ja die wapo in kiel geraten
schriftlich bei der wasser und schiffartsdirektion rechtsverbindliche auskunft einzuholen
darauf kann man sich dann berufen im falle eines falles. sei mir nicht böse
wie im wirklichem leben der hat doch gesagt ist leider nur eine glaubensangelegenheit
gruß werner


Hallo dann hol bitte schriftlich eine Antwort zu diesem Thema ein. Wenn es geht schnell wir fahren in 3 Wochen an die Ostsee, damit ich die richtigen Außenborder mitnehme.

skymann1 26.06.2017 17:42

Hallo,
es muß doch wohl irgendwo amtlich schriftlich stehen, das gibt es doch nicht.

Schriftlich haben wir ja, nur nicht amtlich, telefonisch kannst Dich nicht drauf berufen im Zweifelsfall, also bleibt wirklich nur anschreiben und dann (hoffentlich) eine rechtsverbindliche Antwort bekommen.

Werner, mailst Du mal hin oder soll ich?

Gruß Peter :chapeau:

misch 26.06.2017 17:46

Zitat:

Zitat von Impeller 66 (Beitrag 434143)
Hallo dann hol bitte schriftlich eine Antwort zu diesem Thema ein. Wenn es geht schnell wir fahren in 3 Wochen an die Ostsee, damit ich die richtigen Außenborder mitnehme.

Für den Bereich, in dem du an der Ostsee Urlaub machst, muß eine Wasser- und Schifffahrtsdirektion zuständig sein, deren Mitarbeiter euch kontrollieren könnten.

Folglich macht es Sinn, dass du dich bei dieser Direktion direkt und selbst erkundigst und um schriftliche Antwort bittest, oder hast du keine E-Mail-Adresse? :gruebel:

Meiner Erfahrung nach erhältst du innerhalb von ein paar Tagen Antwort. Es sollte also alles kein Problem sein.:chapeau:

Smalte 1 26.06.2017 18:27

hallo peter wäre nett wenn du
da ich ja links noch ziemlich untauglich bin beim schreiben
und jedesmal die umschaltaste drücken muss dauert es ewig bis ich eine seite richtig formuliert habe des wegen tippel ich hier auch immer in kleinschreibung.
blöder schlaganfall.
danke wenn du schreibst
grußwerner

bkj5 26.06.2017 21:00

Zitat:

Zitat von Impeller 66 (Beitrag 434138)
So Leute um alle Spekulationen aus den Weg zu gehen habe ich gerade bei der Wapo in Lübeck angerufen Telefonnr. 04502/862830 und mit einem Herrn
Schmitke gesprochen, der gute Mann hat das bestätigt was ich hier geschrieben habe.
Soll heißen, Kinder unter 16 Jahre dürfen an der Küste mit 15 Ps. durch die Gegend düsen.
An Binnengewässern erst ab 16 Jahren mit 15 Ps.

Gruß Holger

Also ganz verstehe ich das alles nicht (geht mich aber auch nichts an - ich bin Österreicher und beide Söhne über 16), aber was ist an dem Satz:

Im Seebereich ... Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. [Quelle: Um Links zu sehen, bitte registrieren

unklar???:gruebel: Wie kann man das in Deinem Sinne umdeuten oder von Wapo-Seite anders interpretieren??

Impeller 66 26.06.2017 21:21

Seite
 
Bernhard dein link "funzt" nicht.

bkj5 26.06.2017 21:27

Zitat:

Zitat von misch (Beitrag 434110)

Sorry dafür, der war aber eh nur aus Beitrag #20 ausgeliehen :biere:

Stormanimal 26.06.2017 22:29

Zitat:

Zitat von Impeller 66 (Beitrag 433987)
Guten Morgen, die " Reife " das ist das Stichwort. Es macht auch noch einen unterschied ob ein Junge oder ein Mädchen das Boot fährt.
Meiner Tochter ist jetzt 14 Jahre alt und fährt seid 3 Jahren mit ihrem Schlauchboot und 4 Ps Motor.
Und ob ihr es glaubt oder nicht diese Kombination leichtes Schlauchboot, leichter Außenborder und meine Tochter mit unter 50 Kg lief schon wie die Pest.
Meine Tochter ist immer sehr umsichtig damit gefahren, sie hat nur da Gas gegeben wo sie konnte.
Da wir dieses Jahr wieder an die Ostsee fahren bekommt sie jetzt ein größeres Schlauchboot mit einem Evinrude 15 Ps 2 takter.
Ich mache jede Wette das sie damit nicht einmal Vollgas fahren wird.
Nun gib diese Kombo mal einem Jungen dann werden wir sehen was da passiert.

Gruß Holger

Was dann passiert kann ich Dir erzählen.
Es kommt darauf an ob der Junge Verantwortungdbewusstsein zeigt oder eher nicht so sehr.
Mein Sohn ist vor etlichen Jahren im zarten Alter von 10 Jahren bereits ein 2,70 QuickSilver mit 15 Ps gefahren. Das Boot war zu 50% übermotorisiert (10PS waren zulässig für das Boot) Er ist mit der Kombo nicht einmal in eine für ihn schwierige Situation geraten. Und er hat die Fuhre oftmals ausgereizt.
Seine Schwester hat einige Jahre später mit der gleichen Kombo das eine oder andere Mal böse geschwitzt. Und das obwohl sie deutlich vorsichtiger mit dem Boot umgegangen ist. Er hat einfach die entsprechenden Situationen deutlich besser einschätzen können.

Zur allgemeinen Info! Ich habe mich in meinem Beitrag nicht mit dem Thema was ist in D zulässig auseinandergesetzt

OLKA 27.06.2017 10:06

@Axel und Holger und alle Anderen, die gerade loslegen wollten:

Ich glaube nicht, dass wir bei diesem Thema die Frage erörtern müssen, ob Jungen oder Mädchen besser zum Führen von Booten geeigntet sind. :schlaumei

Smalte 1 27.06.2017 13:15

ja man schweift ab
ich habe peter, skyman per pn gebeten hier schriftlich etwas einzuholen er hatte sich ja angeboten
gruß werner

Smalte 1 27.06.2017 13:22

sorry jetzt werd ich auch schon ganz blübberant
meinte natürlich etwas schriftlich amtliches !!!!

skymann1 27.06.2017 17:08

Hallo,
hatte ich und werde ich auch tun, bin aber heute zu den Geschäftszeiten nicht dazu gekommen, wird bis morgen warten müssen.

Ich weiß, mailen kann ich auch in der Nacht, aber ich will erstmal telefonieren.

Für mich ist es ja nur interessant, wenn jemand wirklich davon betroffen ist und es eilig wissen will muß er sich selber schlau machen, bei mir geht es nicht soo schnell, sorry.
Gruß Peter


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