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-   -   Kinder egal wie alt 15 Ps. an der Küste (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=36100)

skymann1 25.06.2017 17:59

Hallo,
hmm, ist das jetzt was amtliches, kann man sich darauf berufen im Ernstfall, ist ja nichts offizielles sondern eine Fahrschule wenn ich das richtig sehe.:ka5:

Wäre interessant für einen Freund der im Sommer an der Ostsee ist mit 12 jährigem Sohn.

Gruß Peter

Smalte 1 25.06.2017 19:05

ja eine fahrschule zitiert
etwas amtliches wäre schon besser
nachdem in der vergangenheit insgesamt sehr viel aufhebens um 15.er regelung gemacht wurde. erscheint es mir nun doch fragwürdig.
holger hast du nichts amtliches
gruß werner

Impeller 66 26.06.2017 05:49

Gefährlich
 
Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 434051)
Liebe Leut, ich sags euch ehrlich, das Leben ist immer
lebensgefährlich!


Guten Morgen, ich sag mal so wenn die Kinder gut geschult sind und ihrer Verantwortung bewusst sind sollte es das Leben nicht so gefährlich machen wie ihr denkt.
Als meine Tochter mit dem Schlauchboot anfing war sie 12 Jahre alt.
Ich habe mit ihr Schulungen durch geführt z.B. Anlegen, Pylonen umfahren, vorwärts und rückwärts usw. Theorie wie verhalten auf den Waser.

Gruß Holger

Smalte 1 26.06.2017 08:23

hallo holger das ist wohl richtig.
erziehung bewahrt aber nicht vor dummheiten
wenn du so von deiner aussage überzeugt bist,mach dir doch die mühe,hier in dieser sache etwas wirklich amtliches vorzulegen.danke dafür
gruß werner

misch 26.06.2017 08:41

Wie heißt es in der Werbung:

Man sollte jemanden Fragen, der sich damit auskennt (und damit meine ich nicht mich).

Unter Um Links zu sehen, bitte registrieren steht:

"Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt
...Im Seebereich dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.
..."

Smalte 1 26.06.2017 10:28

gut,dass ich als rentner zeit habe.
ich habe mal bei der wapo hannover angerufen kein durchkommen.
dann wapo hameln keine ahnung weil mehr binnen
dann wapo kiel,auch keine präzise auskunft.
aber den hinweis es besser zur beantwortung per mail an die wasser und schiffahrts direktion zu schicken freundlich formuliert würden die rechtsrichtig antworten.
die kollegen vor ort würden auch nur ihre wissensmeinung wiedergeben die aber nicht rechtsverbindlich ist peter skyman hat ja das schon ähnlich formuliert
also liebe bootsfreunde wer will den part per mail übernehmen,dann wären wir doch schon mal einen schritt weiter.
gruß werner

Vodies 26.06.2017 11:52

So steht es im Gesetz in Elwis (SpFV). Siehe Punkt 2. Die Frage ist wie wirdd Personen definiert?

Inhalt: § 5 Besondere Regelungen
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
1. Personen beim Führen eines Sportbootes auf dem Rhein, sofern das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine
ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens 3,68 Kilowatt beträgt,
2. auf allen übrigen Binnenschifffahrtsstraßen und auf den Seeschifffahrtsstraßen Personen beim Führen eines Sportbootes, sofern
das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung höchstens
11,03 Kilowatt beträgt,
3. Personen beim Führen eines Segelsurfbretts,
4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich
dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,
5. Inhaber eines von einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft erteilten Befähigungsnachweises beim Führen von

Wasserrettungsfahrzeugen in dem jeweiligen Geltungsbereich.

Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein
Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nummer 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl.
2013 Seite 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nummer 40 ECE
für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im
Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nummer 40 ECE anwenden.

Visus1.0 26.06.2017 13:02

Zitat:

Zitat von misch (Beitrag 434110)
Wie heißt es in der Werbung:

Man sollte jemanden Fragen, der sich damit auskennt (und damit meine ich nicht mich).

Unter Um Links zu sehen, bitte registrieren steht:

"Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt
...Im Seebereich dürfen auf den Seeschifffahrtsstraßen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht.
..."


Cool dann darf ein z.b. 6 Jähriger auch schon fahren.....:gruebel:

bkj5 26.06.2017 13:39

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 434128)
Cool dann darf ein z.b. 6 Jähriger auch schon fahren.....:gruebel:

5 PS offensichtlich ja, aber ging es beim dem Thread nicht um 15 PS :gruebel:

Impeller 66 26.06.2017 16:02

Fahren lassen.
 
Hallo das steht sogar in der Zeitschrift Boot 7/17.

Smalte 1 26.06.2017 16:23

hallo holger scroll mal zu meinem letzten beitrag zurück.
ich habe heute mit der wapo in kiel gesprochen
auch dort wollte man mir deine these nicht bestätigen.
man riet mir eine schriftliche anfrage an die wasser und schiffahrts direktion zu stellen,um rechtssicherheit zu bekommen
gruß werner

Impeller 66 26.06.2017 16:27

Fahren lassen.
 
So Leute um alle Spekulationen aus den Weg zu gehen habe ich gerade bei der Wapo in Lübeck angerufen Telefonnr. 04502/862830 und mit einem Herrn
Schmitke gesprochen, der gute Mann hat das bestätigt was ich hier geschrieben habe.
Soll heißen, Kinder unter 16 Jahre dürfen an der Küste mit 15 Ps. durch die Gegend düsen.
An Binnengewässern erst ab 16 Jahren mit 15 Ps.

Gruß Holger

Smalte 1 26.06.2017 16:49

hallo holger gerade das ist ja das problem.
was ein herr am telefon sagt ist keine rechtssicherheit.
aus diesem grund hat mir ja die wapo in kiel geraten
schriftlich bei der wasser und schiffartsdirektion rechtsverbindliche auskunft einzuholen
darauf kann man sich dann berufen im falle eines falles. sei mir nicht böse
wie im wirklichem leben der hat doch gesagt ist leider nur eine glaubensangelegenheit
gruß werner

Impeller 66 26.06.2017 17:25

Schriftlich
 
Zitat:

Zitat von Smalte 1 (Beitrag 434141)
hallo holger gerade das ist ja das problem.
was ein herr am telefon sagt ist keine rechtssicherheit.
aus diesem grund hat mir ja die wapo in kiel geraten
schriftlich bei der wasser und schiffartsdirektion rechtsverbindliche auskunft einzuholen
darauf kann man sich dann berufen im falle eines falles. sei mir nicht böse
wie im wirklichem leben der hat doch gesagt ist leider nur eine glaubensangelegenheit
gruß werner


Hallo dann hol bitte schriftlich eine Antwort zu diesem Thema ein. Wenn es geht schnell wir fahren in 3 Wochen an die Ostsee, damit ich die richtigen Außenborder mitnehme.

skymann1 26.06.2017 17:42

Hallo,
es muß doch wohl irgendwo amtlich schriftlich stehen, das gibt es doch nicht.

Schriftlich haben wir ja, nur nicht amtlich, telefonisch kannst Dich nicht drauf berufen im Zweifelsfall, also bleibt wirklich nur anschreiben und dann (hoffentlich) eine rechtsverbindliche Antwort bekommen.

Werner, mailst Du mal hin oder soll ich?

Gruß Peter :chapeau:


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