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Visus1.0 24.07.2016 12:06

Ja in Österreich darft mit B nur 3.5 Tonnen. Auch wenn du den Schein schon ewig hast.

ACHTUNG Vorschrift in Kroatien ein Lampenersatzset und in Slovenien ist ein Spritreservekanister Pflicht den im Auto mitzuführen!!!!

dirki 24.07.2016 12:19

Hier eine Seite zur Erklärung des "alten 3ers"
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Ab 50 bereits vorher beantragen, alle 5 jahre muss die augenärzliche Untersuchung erfolgen. Dazu noch ne Untersuchung vom Hausarzt.
Die Gaudi beim Augenarzt kostet ca 80 Euro.
Und wer zu spät beantragt den bestraft das Leben. Gibts ne Frist! wenn man die verschläft ist der alte mit Zuggewicht von 12 t weg!
Hab die Untersuchung schon einmal hinter mir.
Liebe Grüße
Dirk

Berny 24.07.2016 12:27

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 402225)
Ja in Österreich darft mit B nur 3.5 Tonnen. Auch wenn du den Schein schon ewig hast.

ACHTUNG Vorschrift in Kroatien ein Lampenersatzset und in Slovenien ist ein SpritreservekanisterPflicht den im Auto mitzuführen!!!!

Phu....leere ich den dann an der Grenze aus, wenn ich nach Italien fahre, weil dort ist die Einfuhr verboten :gruebel:

Den letzten Infostand, den ich habe, in der EU darf man generell 10 l mitführen, die anderen Infos, die so im Netz grassieren, sind teilweise überholt....

Sieht auch der ÖAMTC so:
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sammy1505 24.07.2016 12:28

Nein Dirk, die 12 t sind von einer Untersuchung ne nicht betroffen, nur der schwerlastverkehr, umgangssprachlich 40 t .

Berny 24.07.2016 12:30

Zum Thema Führerschein:
Die Regelung mit den Womos, wie in DE, gab es in Österreich nicht, soviel ich weiß.
Den Bestandschutz schon.
Lediglich wurden die ärztlichen Überprüfungen eingeführt.

Man sollte bei diesen Diskussionen also mehr Rücksicht auf die Länder der User nehmen.

sammy1505 24.07.2016 12:33

Dirk, ein Auszug aus deinem Link,


Gibt es eine Gesundheitsüberprüfung bei den Lkw-Klassen (C1/ C1E und C/ CE)?

Wenn Sie den alten Führerschein der Klasse 3 besitzen, dann können Sie auch nach dem 50. Lebensjahr die gerade erwähnten Klassen C1/ C1E fahren. Sie müssen den alten Führerschein nicht umtauschen und brauchen auch keine augenärztliche Untersuchung und ärztliche Gesundheitsüberprüfung.

dirki 24.07.2016 12:54

Zitat:

Zitat von sammy1505 (Beitrag 402231)
Nein Dirk, die 12 t sind von einer Untersuchung ne nicht betroffen, nur der schwerlastverkehr, umgangssprachlich 40 t .

Hallo Micha,:biere:
so weit ich weiß doch!
machst du die Untersuchung nicht, fällst zurück auf 7,5 t
Ist bei uns im Betrieb so, da hats ein paar die die Umschreibung ab 50 mit den Untersuchungen verschlafen haben, und die dürfen jetzt nur noch Lkw mit max 7,5 t fahren. Ein Anhänger hinter den 7,5 ter ist nicht mehr!
Liebe Grüße:biere:
Dirk
Meine jetzt privatrechtlich.
Gewerblich ist schon gut beschrieben

Visus1.0 24.07.2016 13:08

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 402230)
Phu....leere ich den dann an der Grenze aus, wenn ich nach Italien fahre, weil dort ist die Einfuhr verboten :gruebel:

Den letzten Infostand, den ich habe, in der EU darf man generell 10 l mitführen, die anderen Infos, die so im Netz grassieren, sind teilweise überholt....

Sieht auch der ÖAMTC so:
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schwarzwaelder50 24.07.2016 13:14

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 402237)
Hallo Micha,:biere:
so weit ich weiß doch!
machst du die Untersuchung nicht, fällst zurück auf 7,5 t
Ist bei uns im Betrieb so, da hats ein paar die die Umschreibung ab 50 mit den Untersuchungen verschlafen haben, und die dürfen jetzt nur noch Lkw mit max 7,5 t fahren. Ein Anhänger hinter den 7,5 ter ist nicht mehr!
Liebe Grüße

Bei mir auch, ich hab´s nicht verschlafen, aber mir reicht´s wenn ich noch 7,5t fahren darf.:ka5::biere:

sammy1505 24.07.2016 13:15

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 402237)
Hallo Micha,:biere:
so weit ich weiß doch!
machst du die Untersuchung nicht, fällst zurück auf 7,5 t
Ist bei uns im Betrieb so, da hats ein paar die die Umschreibung ab 50 mit den Untersuchungen verschlafen haben, und die dürfen jetzt nur noch Lkw mit max 7,5 t fahren. Ein Anhänger hinter den 7,5 ter ist nicht mehr!
Liebe Grüße:biere:
Dirk
Meine jetzt privatrechtlich.
Gewerblich ist schon gut beschrieben

Hallo Dirk, ich weiß ja nicht wie ihr das in euren betrieb händelt, aber ohne Untersuchung ab 50 fällt jeder mit der CE klasse in die C1E und die beinhaltet ein Gesammtzuggewicht von 12 t ohne jegliche ärztliche Untersuchung :ka5: , zugfahrzeug natürlich Max. 7,49 Tonnen.

dirki 24.07.2016 13:26

Zitat:

Zitat von sammy1505 (Beitrag 402244)
Hallo Dirk, ich weiß ja nicht wie ihr das in euren betrieb händelt, aber ohne Untersuchung ab 50 fällt jeder mit der CE klasse in die C1E und die beinhaltet ein Gesammtzuggewicht von 12 t ohne jegliche ärztliche Untersuchung :ka5: , zugfahrzeug natürlich Max. 7,49 Tonnen.

Bin mir da nicht so 100 % ig sicher!
Weis nur, das ich mit meinem alten 3 er 18,5 t Gesamtgewicht haben darf.

sammy1505 24.07.2016 13:32

Zitat:

Zitat von dirki (Beitrag 402246)
Bin mir da nicht so 100 % ig sicher!
Weis nur, das ich mit meinem alten 3 er 18,5 t Gesamtgewicht haben darf.


😳😳😳😳 diese gewichtsbegrenzung sagt mir überhaupt nix 🤔🤔🤔

KlausB 24.07.2016 13:53

Oh verdammt, wir haben auch einen Eifelland Holiday (allerdings den kleineren mit 1000 kg GG)... ich war noch nicht auf der Waage...

Robin 24.07.2016 13:55

Meiner Meinung nach darf man mit dem alten 3er Zugfahrzeug bis 7,5t und Hänger 10,5t fahren. Also Gesamt 18t.

sammy1505 24.07.2016 14:37

Zitat:

Zitat von Robin (Beitrag 402249)
Meiner Meinung nach darf man mit dem alten 3er Zugfahrzeug bis 7,5t und Hänger 10,5t fahren. Also Gesamt 18t.


..., das is ja wie auf ner Auktion hier :futschlac:futschlac:lachen78::lachen78::futschlac :biere:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:48 Uhr.

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