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daniels 05.03.2008 01:19

Zitat:

Zitat von Chester
Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen:

...das ist wohl das heiße Thema bis 3,49 oder ab 3.51 to. :futschlac :biere:

100 Fragen = 99,9 Meinungen. :lachen78: Da kann ich Dir auch nicht helfen.

Hans

Stefan 05.03.2008 07:03

Zitat:

Zitat von Chester
Beim WoMo plus Gasprüfung jährlich (müsste man aber eigentlich beim LKW auch machen) - aber mit SB bei der TK wird's wieder etwas günstiger.

Reinhard

Hallo Reinhard,

soviel ich weiß, ist die Gasprüfung nur alle 2 Jahre. TÜV ist einmal im Jahr für Womos von 3,5t bis 7,5t sobald sie älter als 7 Jahre sind.

Chester 05.03.2008 07:40

Hallo Stefan --- lies doch mal den Link vom TÜV Saarland:

Eine gute Nachricht für Wohnmobil-Besitzer:

Die Intervalle für die Hauptuntersuchungen wurden verlängert. Ab sofort müssen Wohnmobile bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nach der Erstzulassung erst nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung vorfahren, danach ist die Untersuchung alle zwei Jahre fällig. Auch die Wohnmobile der Gewichtsklasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen müssen in den ersten sechs Zulassungsjahren seltener zum TÜV. Statt wie bisher einmal im Jahr ist Hauptuntersuchung nur noch alle zwei Jahre vorgeschrieben. Ab dem siebten Zulassungsjahr ist aber wieder ein jährlicher Check Pflicht. Wohnmobile mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht müssen nach wie vor einmal im Jahr zur Hauptuntersuchung. Mit der Neuregelung entfällt aber die regelmäßige zusätzliche Sicherheitsprüfung.


Reinhard

Holländer 05.03.2008 08:43

Hi Reinhard & Sonne,

willkommen im Jumper Club
Da kann man öfters mal ein WE schnell rausfahren...


Zitat:

Zitat von daniels
Es wird kontrolliert. Frag Silke mal ob sie nicht jemand kennt, der mit dem Geländewagen, LKW Zulassung und Pferdeanhänger schon mal kontrolliert wurde. Ich kenne welche. :zwinkern:

Gruß Hans

1.500 euro bei fehlende Fahrtenschreiber und 100,- pro Tag ab Tag der LKW Zulassung für die nicht eingelegte Fahrtenschreiberscheibe :ka5:

Es gibt Sondergenehmigungen um mit LKW (Allrad) und "Pferdehänger" sonntags zu fahren.. werden aber recht selten ausgegeben...

Gruß,

Frank :)
der kaum im Forum ist und versucht 2 Monaten Rückstand einzuarbeiten,
da der Liebe Vermieter in Dezember ein neues Dach wollte,
und die Dachdecker es (bis heute !) nicht geregelt bekommen haben ein richtiges Dach zu legen...:cognemur:

OLKA 05.03.2008 08:49

Zitat:

Zitat von Holländer
1.500 euro bei fehlende Fahrtenschreiber und 100,- pro Tag ab Tag der LKW Zulassung für die nicht eingelegte Fahrtenschreiberscheibe :ka5:

Es gibt Sondergenehmigungen um mit LKW (Allrad) und "Pferdehänger" sonntags zu fahren.. werden aber recht selten ausgegeben...

Hallo Frank,

soweit ich informiert bin, ist der Fahrtenschreiber nur bei gewerblichen Fahrten notwendig....

stebn 05.03.2008 09:07

..Olaf hat Recht... ein Fahrtenschreiber wird nur benötigt wenn man gewerblich unterwegs ist.

zum Sonntagsfahrverbot mit einem Anhänger!! Da kann einiges kosten... genau 200€ wenn du der Halter bist:cognemur: :cognemur:

Aber jetzt kommt es!!

Wenn das Womo als LKW Angemeldet wird und als Wohnmobil ausgebaut ist und man in einer Kontrolle kommt kann man sehr schnell einen dran kriegen wegen Steuerhinterziehung!!

Da wird dir nix helfen da die Einbauteile fest eingebaut sind und es absolut ersichtlich ist das das Fahrzeug als Womo benutzt wird.....

Frank.T 05.03.2008 09:25

Was ist schon 1 Kg.:lachen78: :lachen78: :lachen78:

Habe auch erst mal nachlesen müssen das womo ruscht ab 3501Kg in die Sparte LKW wobei nur die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen 100 Km/h beträgt.

Das LKW-Überholverbot war auch in der Diskussion aber man hört nichts mehr davon.:confused- :confused-
Die Gasprüfung gilt für alle Gewichtsklassen 2 Jahre.

OLKA 05.03.2008 10:27

Zitat:

Zitat von Frank.T
Das LKW-Überholverbot war auch in der Diskussion aber man hört nichts mehr davon.:confused- :confused-
.

Für wen gilt dies blöde Schild denn jetzt??

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/277.gif

Wenn ich bei einenm 2,8 T Womo einen Anhänger von 1 Tonne ziehe:

Dann darf ich (bei dem Zeichen) auch nicht überholen!?!!! :cognemur: :confused-

stebn 05.03.2008 10:36

Zitat:

Zitat von OLKA
Für wen gilt dies blöde Schild denn jetzt??

http://www.sicherestrassen.de/VKZBilder/277.gif

Wenn ich bei einenm 2,8 T Womo einen Anhänger von 1 Tonne ziehe:

Dann darf ich (bei dem Zeichen) auch nicht überholen!?!!! :cognemur: :confused-

Doch darfst du!! Das zählt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen (Eigengewicht)

Wenn du mit 3,3T Fahrzeug einen 2T Anhänger ziehst ist das Schild kein Problem

Chester 05.03.2008 12:27

So - alles Paletti ---- der TÜV hat's zum Womo umgeschlüsselt, nachdem Jolly zunächst zur Waage musste. Morgen früh dann zum Straßenverkehrsamt zum Ummelden mit neuem Brief und Schein ---- und isch habbe fertisch!

Heute ist die AHK gekommen - ich hoffe die hat 'ne ABE, damit ich die nicht wieder zum Tüv zum Eintragen muss.

Ach ja: 2650 kg wiegt Jolly jetzt - ein 850kg-Trailer ohne Bremse wäre für 100km-Zulassung kein Problem. Und 850kg kann ich noch zuladen - über 40 Kästen Bier. Geil.

Reinhard

Chester 05.03.2008 12:30

Zitat:

Zitat von stebn
Doch darfst du!! Das zählt für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen (Eigengewicht)

So entstehen die Falschmeldungen.:cognemur:
Das Schild LKW-Überholverbot gilt ab 3,501 Tonnen!

Reinhard

ba0150 05.03.2008 12:37

Zitat:

Zitat von Chester
So - alles Paletti ---- der TÜV hat's zum Womo umgeschlüsselt, nachdem Jolly zunächst zur Waage musste. Morgen früh dann zum Straßenverkehrsamt zum Ummelden mit neuem Brief und Schein ---- und isch habbe fertisch!

Heute ist die AHK gekommen - ich hoffe die hat 'ne ABE, damit ich die nicht wieder zum Tüv zum Eintragen muss.

Ach ja: 2650 kg wiegt Jolly jetzt - ein 850kg-Trailer ohne Bremse wäre für 100km-Zulassung kein Problem. Und 850kg kann ich noch zuladen - über 40 Kästen Bier. Geil.

Reinhard

Reinhard : Ist die/der Jolly jetzt noch ein LKW oder ein So.KFZ Wohnmobil ?

Chester 05.03.2008 12:39

Lies mal Satz 1- also WoMo! :ka5: :biere: :chapeau:

Reinhard

ba0150 05.03.2008 12:44

Zitat:

Zitat von Chester
Lies mal Satz 1! :ka5: :biere: :chapeau:

Reinhard

:cognemur: :cognemur: :cognemur:

Hmmm ... Glaub ich werd alt :biere:

OLKA 05.03.2008 14:42

Zitat:

Zitat von Chester
So entstehen die Falschmeldungen.:cognemur:
Das Schild LKW-Überholverbot gilt ab 3,501 Tonnen!

Reinhard

also noch nicht für 3,5005 Tonnen ?????????? :ka5: :ka5:

Im Übrigen zählt imo das Gewicht des Anhängers zum Gesamtgewicht dazu. Dann dürfte ich nämlich nicht überholen.

Zitat:

Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Aber ich hab's schon mehrfach anders gehört. Vielleicht lese ich mit dem "einschliesslich" ja irgendwas falsch???


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