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-   -   HR-Küstenpatent international gültig?! (https://schlauchboot-online.com/showthread.php?t=35441)

Schebi 23.02.2017 15:22

HR-Küstenpatent international gültig?!
 
Hallo Gemeinde!

Meines Wissens nach ist das kroatische Küstenpatent B auch nur in kroatischen Gewässern gültig. Also rüber nach Italien ist nicht.
Jetzt bin ich zufällig über eine Seite gestolpert.

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Dort wird das Patent B als international gültig beworben, nicht allerdings die integrierte Funkbewilligung!

Hat sich seit dem EU-Beitritt Kroatiens da was geändert?
Oder ist das schlicht Blödsinn!:gruebel:

Hier steht das selbe:
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dori 23.02.2017 15:28

Da du die österr. Staatsbürgerschaft hast und Österreich kein Meer, kannst beruhigt mit dem Patent in I fahren, hab ich auch schon gemacht und bin etliche male in Sardinien kontroliiert worden. 'am Gardasee würd ich aufpassen....

Schebi 23.02.2017 15:33

Gardasee ist egal, das hab ich alles!

Ich habe die Binnenpatente international bis 10m.
Aber habe nur das Küstenpatent B, welches meines Wissens nur in HR gültig war.
Wollte dann gleich den FB2 machen, bin aber noch nicht dazu gekommen!

Mich würde das schriftliche Abkommen mit der Anerkennung des Patents interessieren.
Wenn ich in Italien konrolliert werde, und es passt ihm nicht, dann hilft es wenig wenn es da auf der Homepage so steht!

Keine Ahnung 23.02.2017 15:50

Vielleicht hilft das auch weiter: Um Links zu sehen, bitte registrieren

thball 23.02.2017 15:50

Hallo Schebi,

diese Diskussion dürfte so alt wie das Forum sein... :lachen78:

Im Regefall lauten die Vorschriften meistens so: man braucht das Patent des jeweiligen Landes (also Italiener italienische Patente) oder ein vergleichbares Dokument aus seinem Heimatland (wobei hier i.d.R. dauerhafter Wohnsitz gemeint sein dürfte). Zum HR Patent gab es dann immer wieder Infos, dass es wohl in manchen anderen Staaten anerkannt wird. Das mag ich nicht zu beurteilen, denn hier stellt sich die Frage mehr nach einem Verwaltungsakt, weniger nach gesetzlicher Allgemeinbestimmung.

Für Euch Österreicher ist das leider ein Dilemma, den so eine Art Sportbootführerschein wie bei uns gibt wohl aktuell nicht.

Schebi 23.02.2017 16:06

Zitat:

Zitat von Keine Ahnung (Beitrag 422431)
Vielleicht hilft das auch weiter: Um Links zu sehen, bitte registrieren

Genau so etwas meinte ich! Wo ist aber der rechtliche Beweis dass es so ist!
Das ist auch nur ein Bericht eines Clubs!

@Tom:
In Ö gibt's diese internationalen Scheine nach Fahrtenbereich eingeteilt!
FB1, FB2, FB3, FB4
Wobei FB1 Watt oder Tagesfahrten bis 3sm sind. Kann keiner brauchen!
FB2 wäre die 20sm Grenze, was aber hier zu Lande mit dem Segelschein gleichgesetzt wird, und dadurch auch bei den Kursen der Segelschein gemacht wird. Also 500sm Praxisnachweis usw.....!
Das ist schon ein Aufwand den ich sicher machen werde, aber nicht mehr heuer!
Mich hätte nur interessiert ob ich jetzt aktuell mit meinem Boot von HR nach I fahren kann!

Schebi 23.02.2017 16:12

Gibt es für die Anerkennung auch eine Art Resolution wie die für die Zulassungen (UNECE-Resolution Nr.13)?!

DieterM 23.02.2017 16:30

Hmmm ... frage dochmal bei einem Italien. Konsulat nach, die sollten doch Bescheid geben können.

Mir ist nur bekannt, das die Italiener in Ihren Vereinen einen sehr konzentrierte Ausbildung für ihr Seepatent betreiben, kein Vergleich mit den kroatischen Wochenendkursen einschl. dem Funkpatent.

Da du in HR auch noch ausklarieren darfst (!) wenn Du über die ADRIA rüber willst, und dazu dann das Einklarieren in Italien doch wichtig wird, würde ich empfehlen nur mit einem in Italien gültigen Bootsführerschein anzulanden, sonst könnte Dein Boot an die Leine gelegt werden können. Bitte auch an die Landesflagge als Gastlandflagge und an die Q-Flagge gelb denken für die Einklarierung.

Schebi 23.02.2017 17:31

Bitte nicht das heikle Thema Flaggenführung anschneiden!

Jetzt kommen wir gleich wieder zur Frage, wo wird sie gesetzt!
SB unter der Gastland oder BB?!:schlaumei

Ich hab z.B. SB am Geräteträger meine Heimatflagge, BB am Geräteträger sollte mal die Forumsflagge hin, und mittig am Toplichtmast weht die Gastlandflagge!
Ich würde die Q jetzt intuitiv unter die Gastlandflagge setzen!
Obwohl Signalflaggen ja BB sein sollten oder?:gruebel:

Berny 23.02.2017 17:33

Wo fährst du außerhalb der 3 sm?

Schebi 23.02.2017 18:31

Zitat:

Zitat von Berny (Beitrag 422444)
Wo fährst du außerhalb der 3 sm?

3sm = 5,5km

Wenn ich von Losinj hoch will nach Istrien (Krnica), dann hab ich von Zeca rüber 26km = 14sm! Ähnlich von Umag nach Italien!
Novalja nach Losinj sind auch über 20km von Küste zu erster vorgelagerter Insel Losinj's!
Mit dem kroatischen Patent darf ich das, da 12sm erlaubt sind!

Von Jabuka oder Palagruza jetzt mal abgesehen!

MFO 23.02.2017 20:45

Hatte mit meinen HR Patent in Italien noch nie Probleme.

DieterM 23.02.2017 21:41

Zitat:

Zitat von MFO (Beitrag 422463)
Hatte mit meinen HR Patent in Italien noch nie Probleme.

Hmmm ... auch Dir würde ich empfehlen ein Italien. Konsulat zu fragen, ob es gültig ist, dann hast Du Sicherheit das Dir nichts schief laufen kann bei einer ev. Kontrolle an der Italien. Küste oder auch bei der Einklarierung.:biere:

Icing 23.02.2017 23:56

wobei ich das ja nach wie vor für recht witzig halte wenn das so sein sollte....:schlaumei


Wenn ein Kroate mit seinem Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Österreicher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Deutscher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das nicht.
:ka5:

Mit was will der Italiener der kontrolliert diesen Unfug begründen?
Beide haben die gleiche Befähigung.
Das wird doch dem Italiener herzlich egal sein ob der Eine im Norden eine Küste hat und der Andere nicht.
Auch wenn das so alt ist wie das Forum, aber gibt es hier irgend jemanden der deswegen schon mal in I Probleme bekommen hat?
Bisher Fehlanzeige....
Das ganze kann doch vielleicht nur eine versicherungstechnische Frage sein, wobei ich auch dort Zweifel habe.
Alles andere wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und rechtlich absolut nicht vertretbar.

Visus1.0 24.02.2017 00:45

So ist es wirklich!!!!!!!!!

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Icing 24.02.2017 01:16

Danke Andreas, schöner Link.:chapeau:
Und der bestätigt auch das das kroatische Patent auch bei Nichtösterreichern anerkannt wird.
Alles andere wäre ja Mumpitz.

nuernberger-1 24.02.2017 09:19

Zitat:

Zitat von Schebi (Beitrag 422434)
Genau so etwas meinte ich! Wo ist aber der rechtliche Beweis dass es so ist!
Das ist auch nur ein Bericht eines Clubs!

@Tom:
In Ö gibt's diese internationalen Scheine nach Fahrtenbereich eingeteilt!
FB1, FB2, FB3, FB4
Wobei FB1 Watt oder Tagesfahrten bis 3sm sind. Kann keiner brauchen!
FB2 wäre die 20sm Grenze, was aber hier zu Lande mit dem Segelschein gleichgesetzt wird, und dadurch auch bei den Kursen der Segelschein gemacht wird. Also 500sm Praxisnachweis usw.....!
Das ist schon ein Aufwand den ich sicher machen werde, aber nicht mehr heuer!
Mich hätte nur interessiert ob ich jetzt aktuell mit meinem Boot von HR nach I fahren kann!

Ist dann euer FB2 so was wie bei uns der SKS?

hobbycaptain 24.02.2017 09:50

Zitat:

Zitat von Icing (Beitrag 422488)
wobei ich das ja nach wie vor für recht witzig halte wenn das so sein sollte....:schlaumei


Wenn ein Kroate mit seinem Patent nach I fährt dann gilt das.

Wenn ein Österreicher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das. NICHT

Wenn ein Deutscher mit HR Patent nach I fährt dann gilt das nicht.
:ka5:

Mit was will der Italiener der kontrolliert diesen Unfug begründen?
Beide haben die gleiche Befähigung.
Das wird doch dem Italiener herzlich egal sein ob der Eine im Norden eine Küste hat und der Andere nicht.
Auch wenn das so alt ist wie das Forum, aber gibt es hier irgend jemanden der deswegen schon mal in I Probleme bekommen hat?
Bisher Fehlanzeige....
Das ganze kann doch vielleicht nur eine versicherungstechnische Frage sein, wobei ich auch dort Zweifel habe.
Alles andere wäre ein Verstoss gegen den Grundsatz der Gleichberechtigung und Gleichbehandlung und rechtlich absolut nicht vertretbar.


und täglich grüßt das Murmeltier.
Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut.

So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat.
Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT.
Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren.
Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit.
Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt.

Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte.
Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen.

Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind.

Schebi 24.02.2017 11:05

Man müsste mal einen der Anbieter von Kursen ä wie im ersten Post verlinkt, damit konfrontieren.
Es wird ja ausdrücklich mit internationaler Gültigkeit geworben.

Werd die mal anschreiben!

Icing 24.02.2017 11:09

Danke Ferdi, dann ist es ja gut.
Ich konnte nicht wiederstehen...:futschlac

Obwohl ich diese Aussagen mit dem Umschreiben von Scheinen selten so deutlich gelesen hab...
Und das ist nicht alt.
Schau mal ganz unten in der PDF!!
Dort steht:

Einholung der Information:
11.2014

ausgenommen davon sind:
Spanien 07.2012
Deutschland 11.2015


Das können die sich doch nicht alles nur ausdenken...

Robert1 24.02.2017 11:30

Hallo Schebi

Wollte nur Fragen

Hast du den Schein Binnengewässer 10m International, oder auch Binnen und Wasserstraßen 10m.
Den für Donau braucht man den Wasserstraßen 10m :biere:

hobbycaptain 24.02.2017 11:39

Zitat:

Zitat von Icing (Beitrag 422518)
Danke Ferdi, dann ist es ja gut.
Ich konnte nicht wiederstehen...:futschlac

Obwohl ich diese Aussagen mit dem Umschreiben von Scheinen selten so deutlich gelesen hab...
Und das ist nicht alt.
Schau mal ganz unten in der PDF!!
Dort steht:

Einholung der Information:
11.2014


Das können die sich doch nicht alles nur ausdenken...


Das mit dem Umschreiben hab ich nicht gelesen - aber, wenn umgeschrieben wird, ist das ja wieder was anderes, weil, dann hat er ja faktsich das österr. Küstenpatent.
Sollte es also wirklich funktionieren, dass man in HR den B-Schein macht und der dann in Österreich auf einen österr. Schein umgeschrieben wird, dann hat man ja faktisch den österr. FBx und nicht nur das HR-Patent.
Das hör ich aber zum 1. Mal, dass das geht.

Ich hab das allerdings mit dem Funkschein so gemacht - den hab ich in HR gemacht und dann in Österreich auf den österr. Schein umschreiben lassen, ich hab also jetzt einen österr. Funkschein, der für mich international gilt, auf einem österr. Papierl von der österr. Fernmeldebehörde.

Die Auskunft der einzelenen Länder würd ich jetzt nicht unbedingt als rechtsverbindlich und richtig nehmen (das steht auch irgendwo im PDF), weil es imho wohl so ist, dass die nicht am laufenden Stand sind und nicht wissen, was es grad aktuell in Österreich gibt. Solange es kein offizielles. österr. Patent gegeben hat, mag das alles zugetroffen haben, seit einigen Jahren ist die Rechtslage in Österreich aber eine andere, weil es eigene Küstenscheine gibt, die staatlich anerkannt sind.

Warum besagte österr. Firma ACNautik nicht die österr. FBx-Scheine bewirbt, sondern das HR-Patent und dann damit hausieren geht, dass das eh für Österreicher ausserhalb von HR auch gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Am ehesten, weil er keine österr. Scheine anbietet bzw. anbieten darf, ist aber nur meine Vermutung.
Ich hab nirgends irgendwo gelesen, welche Person hinter der Firma steht, hab aber eine Vermutung.

PS: ok, meine Vermutung hat sich nicht bestätigt, ist jemand anderer - Um Links zu sehen, bitte registrieren

Comander 24.02.2017 12:29

mal endlich wieder eine gute und sachlich Diskussion die mir gefällt http://www.tierischgesund.com/images/smilies/073.gif

Schebi 24.02.2017 13:26

Zitat:

Zitat von Robert1 (Beitrag 422522)
Hallo Schebi

Wollte nur Fragen

Hast du den Schein Binnengewässer 10m International, oder auch Binnen und Wasserstraßen 10m.
Den für Donau braucht man den Wasserstraßen 10m :biere:

Habe den Seen und Flüsse sowie auch den Wasserstraßen international!
Kostet ja nur ein paar Euro extra für das Plastik!

Schebi 24.02.2017 13:29

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 422526)
Das mit dem Umschreiben hab ich nicht gelesen - aber, wenn umgeschrieben wird, ist das ja wieder was anderes, weil, dann hat er ja faktsich das österr. Küstenpatent.Sollte es also wirklich funktionieren, dass man in HR den B-Schein macht und der dann in Österreich auf einen österr. Schein umgeschrieben wird, dann hat man ja faktisch den österr. FBx und nicht nur das HR-Patent.
Das hör ich aber zum 1. Mal, dass das geht.

Das hab ich auch überlesen!
Ist ja interessant!
Wer erkundigt sich freiwillig!!!!:ka5:

Schebi 24.02.2017 13:49

Das mit dem Umschreiben geht definitiv nicht!

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Ich zitiere:
Auf der Grundlage von Befähigungsausweisen, die nach der Rechtsordnung eines anderen Staats von diesem oder einer von diesem dazu ermächtigten Person ausgestellt wurden, werden in Österreich keine Internationalen Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt.

UNECE Resolution Nr.40 ist scheinbar nur für Binnen und Wasserstrassen!

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herbert 24.02.2017 16:35

HR Schein
 
Bin jetzt schon ein paar Jahre weg von Ausbildung aber eines hat sich sicher nicht geändert !!!!

Osterreich kann keinen Schein für das Meer vorschreiben im Gegensatz zu Deutschland.
Das war auch der Hauptgrund warum die Österreicher mit jedem anerkannten See Schein weltweit fuhren. Egal ob SBF See / HR Patent oder Italien Schein.

Seid Anbeginn der Forenzeit hab ich nie gelesen das jemand (Österreicher) mit dem HR Patent ein Problem hatte und das Weltweit.

Diejenigen die darüber schrieben hatten nur gelesen oder gehört richtige Aussagen von möglichen Betroffenen gab es nie.

Wer den vergleich Auto Führerschein und Bootsführerschein als Vergleich hernimmt der irrt.
Bootsführerscheine sind nationale Regelung und haben rechtlich nix mit Auto FS zu tun

Auf die Frage ob der Österr. FB 1 nicht auch reichen würde der sollte sich mal den D SBF See genauer ansehen :ka5::ka5: da steht ja auch 3 Sm.

Vielleicht sollte man mit jemanden sprechen der beide Scheine anbietet, so wie Um Links zu sehen, bitte registrieren
Edwin kann sicher die richtige Auskunft geben.

Wer schon ein HR Patent hat sollte froh sein der kann chartern weil er den Funk hat.
Was man auch positiv bewerten kann man hat auch ein wenig SM und
Erfahrung wenn man den FB 2 machen möchte.:biere:

hobbycaptain 24.02.2017 16:48

Herbert,
ich hab gewusst, dass das von Dir kommt, weil's immer kommt :lachen78:, und Du hast mit Deiner Erfahrung natürlich Recht.
Fakt ist aber auch, dass es darum geht, ob es Recht ist und anerkannt wird bzw. werden muß, und nicht, ob jemandem damit ein Problem bekannt ist.
Ich hab auch noch kein Problem damit gehabt, wenn ich mit'n Hänger immer 100 km/h fahr, erlaubt sind für mich trotzdem nur 80 km/h.

thball 24.02.2017 17:00

Hallo,

mal noch eine andere Frage -müsst Ihr für den FB1 oder FB 2 eine Erste Hilfe Ausbildung machen?

herbert 24.02.2017 17:28

Schein
 
@Ferdi
Bin ja schon lange weg vom Fenster und dadurch nicht update.
Da ich auch für MSVÖ Scheine mit dem Schiff für FB 3 unterwegs war kannte ich auch einige Prüfer, die dieses Thema viel ehrlicher behandelten wenn man die richtigen Fragen stellte :chapeau:

Aber eines ist sicher, kein Schein ist International sondern der jeweilige Staat duldet es.
War ja auch in Kroatien nicht sicher ob die den D SBF See auf Charterschiffen anerkennen.

Amtlich schriftliches findest du kaum etwas, die einzigen die ich Fragen würde sind die Seebehörden des Landes ( Hafenämter - Küstenwache )
ADAC - Botschaften - Touristenämter kann man vergessen.:confused-

Wir hatten vor Jahren alle zuständigen Stellen in Italien - Griechenland usw.
abgefragt und nach Monaten schriftliche Stellungnahmen erhalten.
Für eine Privatperson zu viel Aufwand mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Wenn man die Meinung der Wohnsitz Deutschen genauer verfolgt würde es nach meinem Verständnis im folgenden Fall so ablaufen.

Wenn ein Deutscher seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt muß er einen Österr. Schein machen.
Denn der Deutsche SBF See wär nur mehr in Deutschland gültig. :ka5:
Ist doch klar den man braucht den Schein des Wohnsitz :cool:

Nur so nebenbei, beim SBF See darf man bis 24 m Boote führen also müßte er den FB 2 machen = SKS

Ist doch für alle Verständlich - Fuhrschrift is Fuhrschrift :chapeau::biere:

herko1 25.02.2017 21:08

Zitat:

Zitat von hobbycaptain (Beitrag 422506)
und täglich grüßt das Murmeltier.
Das wurde im Forum doch schon mindestens 10x wenn nicht öfter bis zum Exzess durchgekaut.

So wie Du das beschrieben hast, Gernot, ist es wirklich und auch nicht. Die Regelung für Österreicher ist alt, als es noch keinen offiziellen österr. Küstenschein gegeben hat.
Also auch für Österreicher gilt der HR-Schein in Italien NICHT.
Ist beim Auto-FS doch genauso. Wennst den FS Deines Heimatlandes hast, dann darfst weltweit damit fahren.
Wenn Du als Deutscher aber in HR den kroatischen Auto-FS machst, dann darfst damit nur in HR fahren, sonst nirgends, auch nicht in Italien, weil'st halt Deutscher und kein Kroate bist. Dem Kroaten geht's mit dem deutschen FS genauso, der gilt für ihn auch nur in D, dafür gilt sein HR-Schein weltweit.
Das ist nicht absurd, das ist halt international so geregelt.

Und für Österreicher gibt es inzwischen einen offiziell staatlich anerkannten Küstenschein, eben FB1,2 und 3 und deshalb gibts auch keine Begründung, weshalb der kroatische Schein für Österreicher, in Ermangelung eines eigenen des Heimatlandes, weltweit gelten sollte.
Wenn manche Länder, oder besser gesagt deren Organe, den HR-Schein auch für andere als HR-Staatsbürger als gültig anerkennen, dann ist das fein, Rechtsanspruch darauf gibts keinen und der nächste Polizist, der Dich überprüft kann das schon wieder anders sehen.

Ich glaub, die Aussage Österreicher betreffend, in von Andreas verlinkter Seite, ist alt und beschreibt den Stand bevor FB1,2,3 offiziell staatlich anerkannt worden sind.

Hallo Ferdi

Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht.

Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen.

Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben.

Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig.

Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden.

Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben.
Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig.

Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.

tom68 25.02.2017 21:47

Ganz blick ich mich jetzt nicht mehr durch:

Als Österreicher hab ich mit dem HR Küstenpatent in Kroatien kein Problem - eh klar. Mit dem gleichen Patent zB in Italien, Griechenland, Deutschland auch nicht :confused-.

Als Österreicher mit dem FB2 (3) für Motoryachten in Kroatien, Italien, Griechenland, Deutschland... auch nicht, oder?

Welchen Vorteil hab ich jetzt wo?
Boat Skipper B: 12 sm, Boote bis 20m
FB2: 20sm Boote bis 24m.

Wenn man also schon den HR Schein hat als österreichischer Durchschnittsschlaucherlfahrer ist der FB2 unnötig, oder lieg ich jetzt komplett falsch

hobbycaptain 25.02.2017 22:01

Zitat:

Zitat von herko1 (Beitrag 422679)
Hallo Ferdi

Bei den Autoführerscheinen stimmt deine Aussage nicht.

Grundsätzlich erkennt jedes EU-Land die Lenkberechtigung eines anderen EU-Landes an bzw muss diese anerkennen.

Du musst dafür lediglich 185 Tage deinen Wohnsitz im EU-Ausland (z B auch Kroatien) gemeldet haben.

Ist ein EU-Führerschein (egal für welchen EU-Bürger) erst einmal ausgestellt ist er international jedenfalls in jedem EU-Land gültig.

Diese EU-Führerscheine brauchen auch nicht umgeschrieben werden.

Es gibt z B viele Österreicher, die in Tschechien - teilweise unter dubiosen Umständen - ihrern Führerschein gemacht haben.
Kann keine kriminelle Handlung (z B bestochener Dolmetsch) nachgewiesen werden ist dieser Führerschein, den ein Österreicher in Tschechien erworben hat in Österreich und jedenfalls in jedem anderen EU-Land gültig.

Autoführerscheine sind jedenfalls meines Wissens wesentlich deutlicher geregelt als Bootsscheine.


siehst, und wennst keine Meldung im Ausland hast, dann gilt er eben nicht.
Das mit den Österreichern in Tschechien (sind eh Tschecherer, die das machen, denens bei uns den Schein abgenommen haben) ist eh eine Linke und offensichtlich müssens für 1/2 Jahr den Wohnsitz nach Tschechien verlegen.
Also, ich nenn das nicht ganz legal :lachen78:.
Ist aber eh wurscht, ist ja nur ein Vergleich gewesen, und offensichtlich hinkt der.

herbert 25.02.2017 23:47

Schein
 
Last bitte den Autoführerschein weg, der ist mit keinem Küstenschein vergleichbar.

Es hat auch wenig Sinn über die Scheine zu diskutieren man würde als Österreicher nie auf einen grünen Zweig kommen.

Wie ich schon schrieb, Österreich kann keinen Schein vorschreiben und das ist der Punkt.

Meist geht es bei Schein Fragen um Neueinsteiger und die sollten zumindest ehrlich wertfrei Informationen bekommen.
Wobei ehrlich das Problem aufwirft das es die meisten ehrlich meinen aber es eben nicht wirklich wissen.
2 Länder und so unterschiede mit den Scheinen :cognemur:

Ist es nicht einfacher mal nachzudenken was möchte der Neuling.
Klar Bootfahren, aber wo und vor allem welches Boot.
Meist fährt der Österreichische Bootfahrer nach Kroatien.
Da wäre das HR Patent durchaus OK

Da sich Österreich entschlossen hat einen FB 1 neu aufzulegen ist das nach meinem bescheidenen Wissen fast die bessere alternative.

Wer ein eigenes Boot hat und mal ein größeres Boot chartern möchte ist mit dem HR Patent besser dran wegen Funk.

Wer nun sogar den FB 2 möchte braucht Praxis Meilen und die können mit dem HR Patent und auf entsprechenden Booten auch selbst erworben werden.
Deshalb finde ich den Einstieg über das HR Patent als guten Weg. :chapeau:

Für einige ist der Schein eine Preis und Zeit Frage und der Partner hat auch noch ein Wort mit zu reden :smileys5_

Kevin 31 26.02.2017 08:40

Ich habe auch nur das HR-Patent inkl. Funk und das Österreichische Donaupatent sowie den Binnen Funk UBI, auch ich hatte noch nie Probleme in Italien, Spanien oder Griechenland :biere:
Hatte vor zwei Jahren das HR-Patent zu Hause vergessen und die Kroaten akzeptierten sogar das Donaupatent der Hafenkapitän stellte mir ein Schreiben aus damit ich bei Kontrollen keine Probleme bekomme und es gab auch keine:cool:

gotti 26.02.2017 09:30

Hallo Kollegen!
Das HR Patent gilt im Ausland (Italien, etc) nur für Kroaten. Mein Freund und ich sind 2003 mit seiner Azimut 52 von Kroatien nach Venedig gefahren. Wir hatten beide das HR Patent. In Venedig beim Einklarieren haben Sie das Schiff sofort an die Kette gelegt (Führen einer Yacht mit nicht gültigem Patent: Mußten dann einen Freund von uns anrufen der damals schon FB 3 hatte. Dann durften wir weiterfahren.
Haben dann auf schnellstem Weg auch das FB 3 in Österreich gemacht. Theorie in Österreich und praktische Prüfung in der Adria im Beisein von 2 österreichischen Prüforganen.

herbert 26.02.2017 10:12

Schein
 
Zitat:

Mein Freund und ich sind 2003 mit seiner Azimut 52
Hast du mal daran gedacht das die Azi 52 mehr als 30 BRZ haben könnte :ka5: früher waren es nur 15 BRZ
Genaugenommen hätte dein Freund nicht einmal in Kroatien damit fahren dürfen.

Eine Familie deren Princess in Italien liegt hatte Angst da sie nur das HR Patent hatten.
Nun machten 4 Personen den FB 3, war eine lustige Woche.

Nach einigen Jahren fragte ich na wie sieht es aus ?
Wir geben bei Kontrollen immer das HR Patent her und noch nie ein Problem.

Das einzige Problem das ich sehe ist der Umstand der Wartezeit bei Kontrollen wenn sich ein Staatsorgan nicht auskennt wie es mit Österreichern ist.


Ich bin in keiner Organisation eingebunden die Patente anbietet

thball 26.02.2017 10:21

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 422555)

Auf die Frage ob der Österr. FB 1 nicht auch reichen würde der sollte sich mal den D SBF See genauer ansehen :ka5::ka5: da steht ja auch 3 Sm.

Hallo Herbert,

schon mal einen gesehen? Steht da nicht... :lachen78:

Liebe Sportbootführerschein See Besitzer - lasst Euch durch solche Aussagen nicht verunsichern. Es gilt natürlich das Fahrgebiet wie mal gelernt! :zwinkern:

herbert 26.02.2017 10:43

Schein
 
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Der SBF-See "beginnt" an der sogenannten Basislinie und endet an der 3 Seemeilen-Linie.
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Ich hab schon bei Einführung des FB 1 geschrieben das dies kein vollwertiger SBF See wäre, na ja das trieben die Goldhamster vom ÖSV quer.
Dank MSVÖ auf 10 m update das reicht den meisten

Ob es seid meinem Abgang in die Pension :banane: bei den D oder A - HR scheinen viel geändert hat kann ich nicht sagen. :biere:

thball 26.02.2017 10:51

Zitat:

Zitat von herbert (Beitrag 422713)
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Der SBF-See "beginnt" an der sogenannten Basislinie und endet an der 3 Seemeilen-Linie.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

ja, das stimmt; nur gilt er auch im Fahrwasser und das betrifft auch den Bereich der 12 Meilen Zone. Zumindest steht es auch so in auf meinem Sportbootf. See (Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland) :zwinkern:

er gilt auch noch in einem weiteren Bereich, aber das führt jetzt vielleicht zu weit... :lachen78:

Mensch Herbert, erkläre uns doch nicht des SBF See.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:43 Uhr.

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